Als Leser von Rechnungswesen aktuell sind Sie über die Hintergründe der Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) bereits im Bilde. Bislang habe ich Ihnen stets berichtet, dass Ihre USt-IdNr. von der Vergabe der W-IdNr. unberührt bleibt. Das entspricht leider nicht in allen Fällen der Wahrheit, wie kürzlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingestehen musste. In welchen Fällen es zu Problemen kommen kann.