Der BFH musste sich mit der Frage beschäftigen, ob Spenden und Zuwendungen an einen Verein abzugsfähig sind, der sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stellt. Nein, lautete die deutliche Antwort des Gerichts. Diese Spenden sind nicht abzugsfähig (BFH-Urteil vom 5.9.2024, Az. V R 15/22, veröffentlicht am 28.11.2024).