Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer ist ein attraktives und beliebtes Incentive und häufig für den Arbeitnehmer lukrativer als eine reine Gehaltserhöhung. Denn es ergeben sich steuerliche Vorteile bei der Versteuerung
von Sachlohn gegenüber Barlohn. In einem neuen BMF-Schreiben geht die Finanzverwaltung nicht auf die lohnsteuerlichen, sondern auf die umsatzsteuerlichen Fragen – insbesondere rund um den tauschähnlichen Umsatz – bei der Fahrzeugüberlassung ein.