Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Sie verabschieden Ihren Chef und führen in Ihrem Unternehmen hierfür eine Betriebsveranstaltung durch? Die Kosten der Verabschiedungsfeier, die auf Ihren Chef entfallen, setzt der Fiskus bei diesem als laufenden Arbeitslohn an und hat sich bisher nicht dafür interessiert, ob die Verabschiedungsfeier im betrieblichen Interesse liegt oder nicht.
Diese Regelung hat der Fiskus sogar in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien zementiert. Mit dieser Regelung haben die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen mit Urteil vom 14.5.2024, Az. 8 K 66/22, veröffentlicht am
20.6.2024, nun aufgeräumt. Was die Entscheidung für Sie bedeutet, stelle ich Ihnen nachfolgend vor.
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