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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Handelt es sich bei den 110 € bei Betriebsveranstaltungen um eine Freigrenze oder einen Freibetrag?
Frage: Ich bin neu in der Buchhaltung eines mittelständischen Unternehmens. Bei der Verbuchung der Aufwendungen der letzten Weihnachtsfeier haben meine Kollegin und ich darüber diskutiert, ob bei Betriebsveranstaltungen ein Freibetrag oder eine Freigrenze von 110 € gilt. Was ist richtig?
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Pünktlich zur Weihnachtszeit: So verdirbt Ihnen der Betriebsprüfer nicht die Weihnachtsfeier
Größer, üppiger, opulenter. Das scheint das Motto vieler Weihnachtsfeiern in diesem Jahr zu sein. Zumindest wenn ich meiner persönlichen und nicht repräsentativen Umfrage Glauben schenken mag. Aber egal, wie die Feierlichkeit in Ihrem Unternehmen auch ausfallen mag: Die steuerliche Behandlung der Aufwendungen sollte auf jeden Fall betriebsprüfungssicher erfolgen. Ich unterstütze Sie dabei.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Halten Sie sich an diese Tipps, sponsert der Fiskus einen Teil der Kosten Ihrer Weihnachtsfeier 2024
Die Weihnachtsfeier ist in den meisten Unternehmen die wichtigste Veranstaltung im Verlauf des Jahres. Vielfach werden Festkomitees eingerichtet, die die Weihnachtsfeier organisieren. Damit sich der Fiskus an den Kosten Ihrer Weihnachtsfeier beteiligt, sollten Sie die nachfolgenden Grundregeln beachten.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So bleibt die Verabschiedung Ihres Chefs eine Betriebsveranstaltung und kostet Sie keine Abgaben
Sie verabschieden Ihren Chef und führen in Ihrem Unternehmen hierfür eine Betriebsveranstaltung durch? Die Kosten der Verabschiedungsfeier, die auf Ihren Chef entfallen, setzt der Fiskus bei diesem als laufenden Arbeitslohn an und hat sich bisher nicht dafür interessiert, ob die Verabschiedungsfeier im betrieblichen Interesse liegt oder nicht. Diese Regelung hat der Fiskus sogar in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien zementiert. Mit dieser Regelung haben die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen mit Urteil vom 14.5.2024, Az. 8 K 66/22, veröffentlicht am 20.6.2024, nun aufgeräumt. Was die Entscheidung für Sie bedeutet, stelle ich Ihnen nachfolgend vor.
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