Suchergebnisse
16
16 Treffer
Beauftragen Sie z. B. einen Grafiker, für Sie eine neue Imagebroschüre zu erstellen, hält auch die Künstlersozialkasse ihre Hände auf. Denn für Künstler und Publizisten zahlen Sie Beiträge. Doch nicht für jede Rechnung müssen Sie einen Beitrag zahlen. Worauf Beiträge fällig werden und was Sie unberücksichtigt lassen können, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.
Beauftragen Sie einen Grafikdesigner für Ihre Homepage oder einen Alleinunterhalter für Ihr Betriebsfest, wird die sogenannte Künstlersozialabgabe fällig. Über die Künstlersozialversicherung werden selbstständige Künstler sowie Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Der Abgabensatz soll nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für 2027 bei 5,0 % liegen. Damit steigt er insgesamt nur leicht an (für 2026 liegt er bei 4,9 %).
Oftmals wird die Künstlersozialabgabe auch als eine der gefährlichsten Abgaben bezeichnet. Warum? Weil sie häufig gänzlich unbekannt ist und übersehen wird. Das böse Erwachen folgt dann leider erst, wenn sich der Prüfer der Sozialversicherung oder der eigene Prüfer der Künstlersozialkasse bei Ihnen anmeldet. Ich zeige Ihnen, wann die Abgabe fällig wird und wie Ihnen keine Fehler unterlaufen.
Beauftragen Sie einen Musiker auf Ihrer Weihnachtsfeier, für Stimmung zu sorgen, haben Sie es mit der Künstlersozialkasse (KSK) zu tun. Aber auch, wenn Sie Fotos von einem Fotografen für Ihre Website erstellen lassen, ist die KSK mit im Boot. Damit der DRV-Prüfer bei Ihnen leer ausgeht, zeige ich Ihnen die 5 wichtigsten Fakten.
Haben Sie bei Ihrer ohnehin schon hohen Steuer- und Abgabenlast auch die Künstlersozialabgabe auf dem Schirm? Beauftragen Sie beispielsweise einen Grafikdesigner für Ihre Homepage oder einen Alleinunterhalter für Ihr Betriebsfest, kann diese Abgabe schnell fällig werden. Doch nicht nur der Abgabensatz ist relevant. Ich fasse zusammen, worauf es für Sie ankommt.
ls Unternehmer oder Auftraggeber profitieren Sie von den kreativen Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten – sei es durch Design, Text, Musik, Fotografie oder andere kreative Beiträge. Was viele nicht wissen: Wer regelmäßig solche Leistungen in Anspruch nimmt, ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die sogenannte Künstlersozialabgabe zu leisten. Doch was ist mit der Umsatzsteuer?
- 1
- 2