Zahlt ein Grundstückserwerber Geld an einen Dritten, damit dieser auf eigene Rechte am Grundstück verzichtet, kann die Zahlung die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer erhöhen. Der BFH stellt jedoch klar: Das gilt nur unter engen Voraussetzungen (BFH-Urteil vom 17.06.2026, Az. II R 1/24, veröffentlicht am 27.08.2026).