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Die Verbraucherpreise sind in allen Bereichen gestiegen. Da ist es kein Wunder, dass sich der ein oder andere Ihrer Mitarbeiter finanziell übernimmt und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Wissen die Gläubiger, dass Sie der Arbeitgeber sind, dauert es dann nicht mehr lange, bis Ihnen die Lohnpfändung ins Haus flattert. Der pfändungsfreie Teil, den Ihr Mitarbeiter immer behalten kann, wurde zum 1.7.2024 erhöht. Wie Sie bei einer Lohnpfändung vorgehen, um sich selbst vor einer Doppelzahlung zu schützen, stelle ich Ihnen anhand einer Arbeitslohnpfändung der Finanzverwaltung vor.
FRAGE: In der vergangenen Ausgabe von Rechnungswesen aktuell haben Sie über die neuen Freigrenzen von Arbeitslohnpfändungen berichtet. In diesem Zusammenhang hat sich bei mir eine Frage ergeben. Ich arbeite in einem Unternehmen, in dem es leider regelmäßig zu Pfändungen bei den Angestellten kommt. Nun will der Arbeitgeber bis zum Ende des Jahres noch einen Teil der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie zahlen. Wie verhält es sich hier mit Pfändungen? Sind diese nur auf das laufende Gehalt oder auch auf die steuerfreie Prämie zulässig? Wir wollen auf Nummer sicher gehen, schließlich geht es um das Geld der Mitarbeiter.
Nicht nur Unternehmen leiden unter der hohen Inflation und den gestiegenen Preisen. Auch viele Ihrer Arbeitnehmer werden diese Umstände zu spüren bekommen. Da kann es schnell passieren, dass einer Ihrer Mitarbeiter in eine finanzielle Schieflage gerät. Sie merken in aller Regel dann etwas davon, wenn Ihnen eine Mitteilung über eine Arbeitslohnpfändung ins Haus flattert. Dann gilt es, teure Fehler zu vermeiden.