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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Achtung Countdown: Bis zum 31.7.2025 müssen Sie Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem beim Fiskus melden
Auf Sie als Steuerverantwortlicher prasselt eine neue Pflicht herein, die Sie unbedingt beachten müssen, denn sonst ist die Kassen-Nachschau für Ihr Unternehmen bereits gebucht. Nutzen Sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS), müssen Sie es beim Fiskus anmelden. Unter diesen Begriff fällt nicht nur Ihre elektronische Registrierkasse. Wie Sie hier alles richtig machen, habe ich für Sie aufbereitet.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So melden Sie seit dem 1.1.2025 Ihr elektronisches Kassensystem online beim Fiskus an
Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen ein elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS), wie z. B. eine elektronische Kasse für Ihre Barumsätze, sind Sie seit dem 1.1.2025 verpflichtet, Ihr System beim Fiskus anzumelden. Wie Sie Ihre Online-Meldung per ELSTER fehlerfrei übermitteln, habe ich für Sie aufbereitet. So könne Sie sicher sein, dass Ihnen keine Fehler unterlaufen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Seit dem 1.1.2025 müssen Sie die Meldepflichten für Ihr elektronisches Kassensystem beachten
Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Meldepflichten rund um Ihre E-Kasse. Besonders relevant dabei: Entsprechende Kassensysteme müssen Sie nicht nur an-, sondern insbesondere auch abmelden. Damit verfolgt die Finanzverwaltung das Ziel, sich einen umfassenden Überblick über die von Ihnen genutzten Kassensysteme zu verschaffen. Ich fasse für Sie zusammen, worauf Sie konkret achten müssen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Fehlende Anleitungen zur Kassenbedienung und -programmierung
Anleitungen zur Kassenbedienung und -programmierung sowie die Programmierungsprotokolle von elektronischen Registrierkassen gelten als sonstige Organisationsunterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO und sind damit aufbewahrungspflichtig. Fehlen diese Unterlagen, liegt ein formeller Mangel der Buchführung vor.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Kassenbuch oder Kassenbericht: Was müssen wir in unserem Unternehmen führen?
Frage: Wir erzielen in unserem Unternehmen nur relativ geringe Barumsätze von wenigen 1.000 € im Monat. Während einer Sommerparty sprach ich mit Kollegen, die der Auffassung waren, dass ich ein Kassenbuch führen müsste. Bisher führen wir lediglich einen Kassenbericht. Dort erfassen wir die Umsätze, die uns unsere elektronische Kasse mitteilt. Was ist richtig und wie müssen wir vorgehen?
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Countdown zur nächsten Eskalationsstufe: Was ab 1.1.2025 bei Ihrem Kassensystem auf Sie zukommt
Der Fiskus zieht die Zügel bei den Anforderungen zur Kassenführung weiter an: Ab 2025 müssen Sie Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem bei Ihrem Finanzamt nicht nur an- sondern auch abmelden. Damit Ihnen hierbei keine Fehler unterlaufen, zeige ich Ihnen, wie Sie auf die verschärfte Anforderung des Fiskus reagieren können.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Mit diesen Tipps bleibt Ihr elektronisches Kassensystem bei der nächsten Betriebsprüfung oder Kassen-Nachschau prüfungsfest
Nicht nur beim Kassiervorgang selbst können Fehler passieren, die sich später in Form von Steuernachzahlungen rächen. Kommt bei Ihnen eine elektronische Kasse zum Einsatz, muss diese zahlreiche Anforderungen erfüllen, damit Ihre Kassenführung als ordnungsgemäß gilt. Worauf es darauf ankommt – und worauf laut einem aktuellen BFH-Urteil nicht – lesen Sie hier.
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