Auf Sie als Steuerverantwortlicher prasselt eine neue Pflicht herein, die Sie unbedingt beachten müssen, denn sonst ist die Kassen-Nachschau für Ihr Unternehmen bereits gebucht. Nutzen Sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS), müssen Sie es beim Fiskus anmelden. Unter diesen Begriff fällt nicht nur Ihre elektronische Registrierkasse. Wie Sie hier alles richtig machen, habe ich für Sie aufbereitet.