Sie können Ihren Ehegatten oder Ihre Kinder regulär als Arbeitnehmer beschäftigen. Entscheidend ist aber, dass das Arbeitsverhältnis wirklich gelebt wird und einem Arbeitsverhältnis mit einer fremden Person entspricht. Prüfer stürzen sich mit großer Begeisterung auf genau diese Arbeitsverhältnisse. Finden sie ein Haar in der Suppe, wird das für Sie teuer.