Auf den Seiten 4 und 5 dieser Ausgabe habe ich Ihnen aufgezeigt, welche Pauschalen Sie Ihren Mitarbeitern zahlen können, wenn diese für Sie vorübergehend im Ausland tätig werden. Doch ein wichtiger Aspekt wird bei Reisen in das EU-Ausland schnell vergessen: Ihre Mitarbeiter benötigen die sogenannte A1-Bescheinigung. Was das ist und welche Änderungen es seit dem 1.1.2026 gibt, habe ich für Sie zusammengefasst.