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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Ihr Gesamtüberblick über die Vorsteuerberichtigung
Wir haben uns in den letzten 4 Ausgaben intensiv dem § 15a UStG gewidmet und bereits anhand eines Beispiels die Berechnung der zu berichtigenden Vorsteuer geprüft. Haben Sie in einem konkreten Fall den Berichtigungsbetrag berechnet, sind Sie allerdings noch nicht fertig, denn je nach Höhe des Berichtigungsbetrags ergeben sich andere Konsequenzen für den Zeitpunkt der Berichtigung. Auf diesen 2 Seiten finden Sie die Vereinfachungsregelungen zum Berichtigungszeitpunkt sowie weitere Zusammenfassungen als Schnell-Überblick zur Serie, die Sie für künftige Vorsteuerberichtigungen nutzen können.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Vorsteuerberichtigung: Mit diesem Berechnungsschema ermitteln Sie den Berichtigungsbetrag
In den ersten 3 Teilen unserer Serie haben Sie erfahren, welche Fälle unter eine Berichtigung und in den Berichtigungszeitraum fallen können. Stellen Sie fest, dass Sie Vorsteuer berichtigen müssen, berechnen Sie nun den Berichtigungsbetrag. Dies zeige ich Ihnen anhand eines Beispiels mit Berechnungsschema.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Vorsteuerberichtigung: So ermitteln Sie den Berichtigungszeitraum
Wir widmen uns weiter unserer Serie zum Thema Vorsteuerberichtigung. In den letzten beiden Ausgaben haben Sie alle allgemeinen Informationen über den Sinn und Zweck der Vorsteuerberichtigung und einen kurzen Überblick erhalten, welche Sachverhalte betroffen sein könnten. Im 3. Teil der Serie widmen wir uns nun dem Berichtigungszeitraum – wann dieser beginnt und wie Sie ihn richtig ermitteln.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Vorsteuerberichtigung: Welche Konstellationen Sie genau prüfen sollten
In der vorangegangenen Ausgabe starteten wir eine Serie zum Thema Vorsteuerberichtigung mit ersten, allgemeinen Informationen über den Sinn und Zweck der Vorsteuerberichtigung und einem kurzen Überblick. Die Vorsteuerberichtigung ist daran gebunden, dass sich die Verhältnisse ändern, die Sie dem Vorsteuerabzug zugrunde gelegt haben. Es gibt dabei mehrere mögliche Konstellationen. Da der Gesetzeswortlaut der einzelnen Absätze doch recht abstrakt klingt, füllen wir diese in der heutigen Serie mit Fallbeispielen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Vorsteuerberichtigung: Welche Grundsätze Sie kennen müssen und wann Sie profitieren
„Vorsteuerberichtigung kann nichts Gutes bedeuten“ – das denken sich die meisten Unternehmer bei dem Begriff. Dabei bezieht sich der Begriff auf mehr als nur den negativen Anwendungsbereich. Er kann auch zu Ihren Gunsten wirken. In 5 aufeinanderfolgenden Beiträgen behandeln wir das Thema „Vorsteuerberichtigung“ ausführlich – von den ganz allgemeinen Voraussetzungen des § 15a UStG über einzelne Anwendungsgebiete. Ich zeige Ihnen, wie Sie Steuerfallen diesbezüglich vermeiden. So sind Sie nach Abschluss der Serie ein Profi zum Thema „Vorsteuerberichtigung“. In Teil 5 erhalten Sie eine große Übersicht zu den Fallkonstellationen des § 15a UStG.
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Enthalten in Buchführung und Steuern
V 80 Vorsteuerberichtigung
Warum Sie bei Investitionen bereits beim Kauf an die Vorsteuerberichtigung denken sollten Als zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer dürfen Sie den Vorsteuerabzug aus Ihren Eingangsrechnungen nur vornehmen, wenn Sie die bezogenen […]
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Insolventer Lieferant, Zahlung aus Bankbürgschaft: Warum Sie Ihren Vorsteuerabzug berichtigen müssen
Wenn Sie als Unternehmer Anzahlungen leisten, können Sie sich häufig auf eine Bankbürgschaft als Sicherheit berufen. Kommt es dann zum Projektabbruch oder zur Insolvenz Ihres Vertragspartners, stellt sich schnell die Frage: Was passiert mit der bereits geltend gemachten Vorsteuer, wenn die Bank aus der Bürgschaft an Sie zahlt? Viele Unternehmer gehen intuitiv davon aus, dass eine „Netto‑Bürgschaft“ umsatzsteuerlich neutral sei. Genau hier liegt jedoch das Risiko.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Verkauf von Anlagevermögen? Haben Sie immer ein Auge auf eine mögliche Vorsteuerberichtigung
Bei dem Stichwort „Vorsteuerberichtigung“ schrecken viele Unternehmer auf, denn sie verbinden eine solche Berichtigung gedanklich meist mit einer Rückzahlung an das Finanzamt. Aber das muss nicht so sein: In Fällen einer Nutzungsänderung und auch bei vorzeitigem Verkauf eines beweglichen Wirtschaftsguts kann eine Vorsteuerberichtigung notwendig werden und sogar zu Ihren Gunsten erfolgen. Erfahren Sie hier, was Sie zu einer Vorsteuerberichtigung bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens beachten müssen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Anlagevermögen verkauft, entnommen oder anders genutzt? Wann Sie nur die Vorsteuer berichtigen müssen
Haben Sie teure Anschaffungen im Anlagevermögen oder von Grundstücken getätigt, ist der – am besten volle – Vorsteuerabzug immer eine finanzielle Entlastung. Doch dürfen Sie den Vorsteuerabzug bei Nutzung des Wirtschaftsgutes für anteilig steuerfreie Ausgangsumsätze auch nur anteilig geltend machen. Insbesondere bei hochpreisigen Investitionen müssen Sie den § 15a UStG im Blick behalten. Denn ändern sich die Verhältnisse der Zuordnung zu Ihren steuerfreien/steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen, müssen Sie eine Vorsteuerberichtigung prüfen – sowohl zu Ihren Ungunsten als auch zu Ihren Gunsten.
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