Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Eine Rechnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dabei müssten
Sie sicherstellen, dass neben den Grunddaten zum liefernden Unternehmer, Empfänger und dem Entgelt/Umsatzsteuer auch Angaben zum Leistungszeitpunkt und der Menge und Art der Waren gemacht worden sind. Fehlt es an den Pflichtangaben in der Rechnung (§14 UStG), ist der Vorsteuerabzug in Gefahr. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung haben Sie Anspruch auf die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer. Dies wurde auch einer UG beim Erwerb von Mixpaletten zum Verhängnis. Denn in der Rechnung zeichnete der Lieferant
nicht ausführlich auf, welche Waren konkret auf den Paletten vorlagen. Was es zu beachten gibt und wie das Finanzgericht das Urteil begründet, erfahren Sie im Folgenden.
GerichtsurteilVorsteuerabzug