Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Der Bundesfinanzhof (BFH) musste in einem aktuellen Verfahren entscheiden, unter welchen Voraussetzungen
eine Anschlusslieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet steuerfrei ist und wann nicht. Betroffen sind Lieferungen aus einem Drittland, die nach der Einfuhr in Deutschland unmittelbar im Anschluss an einen Abnehmer
im übrigen Gemeinschaftsgebiet weitergeliefert werden. In diesen Fällen kann eine Steuerbefreiung bei der Einfuhrumsatzsteuer in Betracht kommen – allerdings nur, wenn die Identität des Erwerbers im Mitgliedsstaat
feststeht (BFH, Urteil vom 21.11.2023, Az. VII R 10/21). In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie hierbei achten müssen.
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