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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Einfuhr durch den Lieferer: Achten Sie auf diese häufig unterschätzte Steuerfalle
Wenn Sie Waren aus einem Drittland in die Europäische Union einführen, gilt zunächst die Grundregel: Der Ort der Lieferung richtet sich nach dem Beginn der Beförderung. In diesen Fällen liegt dieser also außerhalb der EU. § 3 Abs. 8 UStG durchbricht diese Systematik jedoch bewusst, und zwar immer dann, wenn der Lieferer Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neues BMF-Schreiben: Wie Sie unentgeltliche Warenbewegungen innerhalb der EU richtig versteuern
Wenn Sie Waren unentgeltlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat abgeben oder verbringen, stellt sich schnell die Frage: Können Sie diese Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei behandeln? Das BMF hat hierzu mit Schreiben vom 31.3.2026 eine klare und für die Praxis wichtige Position eingenommen. Wir zeigen, wie Sie es richtig machen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Welche Konten Sie für Ihre Fernverkäufe nutzen
Mit der Wahl der richtigen Buchungskonten behalten Sie nicht nur den Überblick über Ihre EU-weiten Fernverkäufe, sondern schaffen auch die Grundlage für eine korrekte Umsatzsteuerdeklaration. Eine saubere Trennung der Umsätze nach Bestimmungsländern erleichtert zudem die Erstellung der OSS-Meldungen erheblich, denn so können Sie die entsprechenden Umsätze später ohne großen Aufwand den jeweiligen EU-Staaten zuordnen. Je nach eingesetztem Buchhaltungsprogramm oder Kontenrahmen (SKR 03 bzw. SKR 04) empfiehlt es sich, eigene Erlöskonten für Fernverkäufe in die einzelnen EU-Länder anzulegen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Fernverkauf an Privatkunden: So wenden Sie die Lieferschwelle von 10.000 € korrekt an
Als Unternehmer, der Waren innerhalb der EU an Privatkunden verkauft, stoßen Sie früher oder später auf die sogenannte Lieferschwelle. Seit der Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften ist die Schwelle europaweit vereinheitlicht und beträgt 10.000 € pro Jahr für den gesamten Fernverkauf an Verbraucher in andere EU-Mitgliedstaaten. Was bedeutet das konkret?
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Fernverkaufsregelung klipp & klar: So sorgt § 3c UStG für faire Umsatzsteuer im EU-weiten B2C-Handel
Der grenzüberschreitende Onlinehandel boomt – doch mit ihm ist auch das Ungleichgewicht im europäischen Umsatzsteuerrecht gewachsen. Unterschiedliche Steuersätze führten lange zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten. Mit der Fernverkaufsregelung (§ 3c UStG) hat die EU darauf reagiert: Sie sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer dort anfällt, wo der Kunde sitzt – und schafft damit endlich faire Bedingungen im digitalen Binnenmarkt.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Das Lager entscheidet: Warum Fulfillment die Fernverkaufsregelung aushebelt
Nutzen Sie Fulfillment-Dienstleistungen, um den Onlinehandel effizient abzuwickeln. Lagerung, Kommissionierung, Versand und oft auch Retourenmanagement werden an spezialisierte Dienstleister ausgelagert. Operativ ist das für Sie sinnvoll. Umsatzsteuerlich ist es jedoch ein Bereich, in dem besonders häufig Fehler gemacht werden, vor allem im Zusammenhang mit der Fernverkaufsregelung (§ 3c UStG).
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Vermeiden Sie typische Fehler bei der Abgrenzung von B2C und B2B
Die Fernverkaufsregelung nach § 3c UStG regelt, wer als Kunde gilt und wann die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abgeführt werden muss. Sie gilt nur für Privatkunden und private Einkäufe von Unternehmern. B2BLieferungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kunden in Frage kommen, welche Sonderfälle es gibt und warum die Regelung für B2B-Lieferungen nicht anwendbar ist.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wichtige Neuerung für Ihre Schweizer Konten
Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 20.10.2025 in Brüssel das Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten unterzeichnet.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Diese Länder stehen auf der neuen schwarzen Liste der EU
Die EU führt eine Liste nicht-kooperativer Länder, auch als schwarze Liste bezeichnet, auf der Länder und Gebiete verzeichnet sind, die die europäischen Transparenzkriterien im Steuerbereich nicht erfüllen. Diese Liste wird regelmäßig überprüft und entsprechend von der EU veröffentlicht, so zuletzt am 10.10.2025.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Fallpraxis Umsatzsteuer: Wie Sie einen tauschähnlichen Umsatz zwischen 2 EU-Ländern sicher abrechnen
Auch in dieser Ausgabe haben wir wieder einen Praxisfall aus der Betriebsprüfung für Sie aufbereitet. Heute geht es um einen deutschen Unternehmer, der eine Lieferung an einen anderen Unternehmer in der EU ausführt. Statt der Bezahlung in Geld erhält der deutsche Unternehmer eine Dienstleistung. Wie immer in unserer Reihe können Sie selbst prüfen, ob Sie den Geschäftsvorfall auch so gelöst hätten.
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