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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Nutzen Sie ein elektronisches Kassensystem, stellen Sie sich jederzeit auf den Besuch des Fiskus ein
Ihr elektronisches Kassensystem müssen Sie seit dem 1.7.2025 beim Fiskus anmelden. Jetzt wertet der Fiskus Ihre Meldungen aus. Für Sie bedeutete dies, dass Sie sich auf plötzliche Kassennachschauen einstellen müssen. Ist dann bei Ihnen nicht alles hieb- und stichfest, droht Ungemach: Der Prüfer kann dann sofort eine Betriebsprüfung anordnen. Das Finanzamt schaut beim Thema Kasse auf 3 große Bereiche, die ich Ihnen hier vorstelle. Halten Sie sich an meine Empfehlungen, geht der Prüfer bei Ihnen leer aus.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So überstehen Sie die unangemeldete Kassennachschau in Ihrem Unternehmen
„Guten Tag, mein Name ist Meier, ich komme vom Finanzamt Köln-Süd und möchte jetzt bei Ihnen eine Kassennachschau durchführen“. So oder so ähnlich wird sich der Finanzbeamte bei Ihnen vorstellen. Hierbei handelt es sich um eine gängige, unangekündigte Maßnahme der Finanzverwaltung. Was dies für Sie bedeutet, zeige ich Ihnen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Anonyme Anzeigen muss das Finanzamt nicht offenlegen
Bei einem Finanzamt ging eine anonyme Anzeige über die steuerlichen Verhältnisse eines Cafés ein. Bei der späteren Klägerin fand daraufhin eine Kassen-Nachschau statt. Das Ergebnis: Alles in Ordnung. Das Finanzamt konnte keine steuerstrafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Verstöße feststellen. Lediglich kleinere formale Fehler in der Kassenführung und bei den Aufzeichnungspflichten konnten aufgedeckt werden.
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