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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
5 wichtige Praxisfragen zu Buchführung & Archivierung – kurz und rechtssicher für Sie beantwortet
Sie müssen Unterlagen korrekt archivieren. Wenn die Digitalisierung von Unterlagen für die Archivierung unvollständig oder fehlerhaft ist, droht Ihnen bei einer späteren Prüfung Ungemach: Denn nur wenn die Belege korrekt aufbewahrt sind und sämtliche wichtige Informationen aus den digitalisierten Belegen hervorgehen, wird das Finanzamt diese als ordnungsgemäß betrachten. Andernfalls sind der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug in Gefahr.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Digitale Aufbewahrung – wie Sie Ihre Buchführung ordnungsgemäß führen und archivieren
Die Aufbewahrung von Unterlagen ist entscheidend für die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung: Belege müssen Sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) aufbewahren. Ansonsten drohen bei Prüfungen des Finanzamtes die Versagung der Ordnungsmäßigkeit und hohe Steuernachzahlungen aufgrund von Schätzungen oder Zuschlägen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
5 Grundsätze zu Buchführung und Archivierung
Sie müssen Unterlagen korrekt archivieren. Wenn die Digitalisierung von Unterlagen für die Archivierung unvollständig oder fehlerhaft ist, droht Ihnen bei einer späteren Prüfung Ungemach: Denn nur wenn die Belege korrekt aufbewahrt sind und sämtliche wichtige Informationen aus den digitalisierten Belegen hervorgehen, wird das Finanzamt diese als ordnungsgemäß betrachten. Andernfalls sind der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug in Gefahr.
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BFH-Urteil: Warum Sie E-Mails auch als Geschäftsunterlagen aufbewahren müssen
Das Finanzamt darf während einer Außenprüfung nicht nur Ein- und Ausgangsrechnung und die Buchführung einsehen, sondern auch auf E-Mails zugreifen, die einen steuerlichen Bezug haben. Der BFH musste in einem Verfahren die Frage klären, inwieweit die Finanzverwaltung nähere Informationen über alle vorhandenen E-Mails im Rahmen des Datenzugriffsrechts erhalten darf. Erfahren Sie im Folgenden, welche E-Mails und damit zusammenhängende Aufzeichnungen Sie dem Finanzamt auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Aufräumen ohne Risiko: Die aktuellen Aufbewahrungsfristen für Ihre Steuerunterlagen im Überblick
Auch wenn die Digitalisierung immer weiter voranschreitet und die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen zunehmend weniger Raum und dafür mehr Speicherplatz benötigt, stellt sich doch noch jedes Jahr die Frage, welche Dokumente Sie vernichten können und welche Sie noch aufbewahren müssen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Die Aufbewahrungspflicht verkürzt sich von 10 auf 8 Jahre: Warum Sie trotzdem nichts wegwerfen sollten
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Dabei ist eine Änderung für Sie besonders bedeutsam, die sich auf den ersten Blick als Vereinfachung anhört.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Buchführung nicht ordnungsgemäß? Warum Sie ab sofort auf die geforderten Dateiformate achten müssen
Im Zusammenhang mit der Neuregelung der GoBD äußert sich das BMF auch zur Beweiskraft von Buchführungen und damit zur Schätzungsbefugnis der Finanzbehörden. Dies ist bei Außenprüfungen immer wieder ein großer Streitpunkt, der nicht selten gerichtlich geklärt werden muss.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neues BMF-Schreiben zu den GoBD verrät Ihnen Details zu Auszeichnungspflichten und Schätzungsbefugnis
Aufgrund einiger neuen Regelungen auf EU-Ebene musste die Finanzverwaltung mehrere Aspekte bei den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) neu regeln. Hierzu erschien aktuell ein BMF-Schreiben, mit dem insbesondere die Ausführungen zum Recht des Finanzamtes auf einen elektronischen Datenzugriff neu gefasst wurden (BMF vom 11.03.2024, Gz. IV D 2 - S 0316/21/10001 :002).
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