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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
5 wichtige Praxisfragen zu Buchführung & Archivierung – kurz und rechtssicher für Sie beantwortet
Sie müssen Unterlagen korrekt archivieren. Wenn die Digitalisierung von Unterlagen für die Archivierung unvollständig oder fehlerhaft ist, droht Ihnen bei einer späteren Prüfung Ungemach: Denn nur wenn die Belege korrekt aufbewahrt sind und sämtliche wichtige Informationen aus den digitalisierten Belegen hervorgehen, wird das Finanzamt diese als ordnungsgemäß betrachten. Andernfalls sind der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug in Gefahr.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Digitale Aufbewahrung – wie Sie Ihre Buchführung ordnungsgemäß führen und archivieren
Die Aufbewahrung von Unterlagen ist entscheidend für die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung: Belege müssen Sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) aufbewahren. Ansonsten drohen bei Prüfungen des Finanzamtes die Versagung der Ordnungsmäßigkeit und hohe Steuernachzahlungen aufgrund von Schätzungen oder Zuschlägen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
5 Grundsätze zu Buchführung und Archivierung
Sie müssen Unterlagen korrekt archivieren. Wenn die Digitalisierung von Unterlagen für die Archivierung unvollständig oder fehlerhaft ist, droht Ihnen bei einer späteren Prüfung Ungemach: Denn nur wenn die Belege korrekt aufbewahrt sind und sämtliche wichtige Informationen aus den digitalisierten Belegen hervorgehen, wird das Finanzamt diese als ordnungsgemäß betrachten. Andernfalls sind der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug in Gefahr.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wie Sie notwendige Eigenbelege prüfungssicher erstellen
Für die Buchhaltung gilt der Grundsatz: keine Buchung ohne Beleg. Für jede Ausgabe und jeden Umsatz verfügen Sie über einen Beleg – wie die Ein- oder Ausgangsrechnung, Kontoauszüge oder Kassenberichte. Allerdings liegen nicht immer Belegdokumente vor. Dann müssen Sie einen Eigen- oder Ersatzbeleg erstellen. Erfahren Sie, wie Sie dies prüfungssicher vornehmen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Gesetzliche Anforderungen: Diese Änderungen der Finanzverwaltung an den GoBD betreffen Sie direkt
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) sind die zentrale Richtlinie für Ihre Dokumentation sowie die Führung Ihrer Buchhaltung und die Aufbewahrung von Unterlagen. Beachten Sie hier nicht die Spielregeln, kann das Finanzamt teure Hinzuschätzungen vornehmen. Jetzt stehen aktuell wieder Änderungen ins Haus, die Sie kennen müssen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
E-Rechnung und die Betriebsprüfung: Sind Ihre Prozesse GoBD-konform?
Die Einführung der E-Rechnung ist für Ihr Unternehmen eine bedeutende Umstellung. Neben den technischen und organisatorischen Herausforderungen rückt auch die steuerliche Prüfung in den Fokus. Ihr Finanzamt legt besonderen Wert auf die Einhaltung der formellen und materiellen Vorschriften, um die ordnungsgemäße Erfassung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherzustellen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die im Rahmen einer Betriebsprüfung relevant sind.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
So setzen Sie die 6 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung prüfungssicher um
Es ist sehr wichtig, dass Sie die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung (kurz: GoBD) beachten. Denn sie sind immer wieder Prüfungsschwerpunkt der Finanzämter und führen zu langwierigen Auseinandersetzungen mit dem Fiskus. Wer das vermeiden will, sollte seine Buchführung in regelmäßigen Abständen einem Stresstest unterziehen. Dabei werden Sie feststellen, dass es gar nicht so schwer ist, die Buchführung prüfungssicher zu machen. Ich fasse in diesem Beitrag die wichtigsten Aspekte für eine ordnungsgemäße Buchführung zusammen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Taxameter in Taxiunternehmen: Welche Anforderungen Sie ab 1.7.2024 erfüllen müssen
Von den umfassenden Anpassungen bei den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (kurz: GoBD) sind Taxi- und Mietwagenunternehmen ganz besonders betroffen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 11.3.2024 für die Branche ein gesondertes Schreiben erlassen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Buchführung nicht ordnungsgemäß? Warum Sie ab sofort auf die geforderten Dateiformate achten müssen
Im Zusammenhang mit der Neuregelung der GoBD äußert sich das BMF auch zur Beweiskraft von Buchführungen und damit zur Schätzungsbefugnis der Finanzbehörden. Dies ist bei Außenprüfungen immer wieder ein großer Streitpunkt, der nicht selten gerichtlich geklärt werden muss.
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