Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Aufwendungen für die Renovierung eines Baudenkmals, das Sie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren mit jeweils 9 % steuerlich geltend machen. Doch was passiert, wenn der Eigentümer vor Ablauf des 10-Jahreszeitraums verstirbt, der die Kosten getragen hat? Können die Erben die Abschreibung nach § 10f Abs. 1 oder Abs. 2 EStG weiter in Anspruch nehmen? Diese Frage hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 25.3.2026 (Az. X R 23/24, veröffentlicht am 25.6.2026) entschieden und mit Nein beantwortet.
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