Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Erwerben Sie eine Immobilie, müssen Sie den Kaufpreis aufteilen. Ein Teil entfällt auf den Grund und Boden und ein anderer Teil auf das Gebäude. Den Anteil, der auf das Gebäude entfällt, können Sie abschreiben und sparen dadurch Steuern. Den Grund- und Bodenanteil weisen Sie in Ihrer Bilanz als Aktivposten aus, Sie können ihn nicht abschreiben. Wie Sie die Aufteilung des Kaufpreises rechtssicher vornehmen, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.
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