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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So teilen Sie den Gesamtpreis einer Immobilie auf und verschenken keinen Cent Abschreibungsvolumen
Erwerben Sie eine Immobilie, müssen Sie den Kaufpreis aufteilen. Ein Teil entfällt auf den Grund und Boden und ein anderer Teil auf das Gebäude. Den Anteil, der auf das Gebäude entfällt, können Sie abschreiben und sparen dadurch Steuern. Den Grund- und Bodenanteil weisen Sie in Ihrer Bilanz als Aktivposten aus, Sie können ihn nicht abschreiben. Wie Sie die Aufteilung des Kaufpreises rechtssicher vornehmen, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Kaufpreisaufteilung: Die aktualisierte Arbeitshilfe der Finanzverwaltung ist verfügbar
Erwerben Sie ein bebautes Grundstück, müssen Sie für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage den vereinbarten Gesamtkaufpreis zum einen auf Grund und Boden (keine planmäßige Abschreibung), zum anderen auf das Gebäude aufteilen. Da diese Berechnung mitunter sehr kompliziert werden kann, stellt das BMF eine Excel-Arbeitshilfe zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung zur Verfügung.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahresabschluss: Diese Details können Ihr Ergebnis in die richtige Richtung lenken
Gehen Sie doch mal mit offenen Augen durch Ihr Unternehmen und betrachten Sie die vorhandenen Wirtschaftsgüter. Was meinen Sie, welche davon aus buchhalterischer Sicht als geringwertig gelten? Diese Unterscheidung ist relevant, hängt davon doch die besondere steuerliche Würdigung ab. Ich zeige Ihnen, worauf es bei Ihrer Jahresabschlusserstellung ankommt.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Nutzen Sie jetzt die degressive Abschreibung, sparen Sie im Jahr 2026 Steuern und sichern Sie sich Liquidität
Für Sie hält das Steuerjahr 2026 eine tolle Steuersparmöglichkeit bereit, die Sie unbedingt nutzen sollten: Schaffen Sie in der Zeit vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 bewegliches Anlagevermögen an, z. B. eine Maschine, können Sie die neu eingeführte degressive Abschreibung nutzen. Denn Sie sparen sofort Steuern und können allein hierdurch Ihre Vorauszahlungen des Jahres 2026 senken.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Rolle rückwärts beim BMF: Wann dürfen Sie denn nun eine kürzere Nutzungsdauer bei Gebäuden ansetzen?
2021 hatte der BFH ein viel beachtetes Urteil (Az. IX R 25/19) zum Ansatz der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bei Gebäuden gefällt. Mit Schreiben aus 2023 hatte die Finanzverwaltung auf dieses Urteil reagiert und eine Gutachterpflicht vorgegeben. Doch damit ist jetzt überraschend Schluss. Lesen Sie hier, was dieser Sinneswandel des BMF für Sie bedeutet.
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