Erwerben Sie ein bebautes Grundstück, müssen Sie für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage den vereinbarten Gesamtkaufpreis zum einen auf Grund und Boden (keine planmäßige Abschreibung), zum anderen auf das Gebäude aufteilen. Da diese Berechnung mitunter sehr kompliziert werden kann, stellt das BMF eine Excel-Arbeitshilfe zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung zur Verfügung.