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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Kaufpreisaufteilung: Die aktualisierte Arbeitshilfe der Finanzverwaltung ist verfügbar
Erwerben Sie ein bebautes Grundstück, müssen Sie für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage den vereinbarten Gesamtkaufpreis zum einen auf Grund und Boden (keine planmäßige Abschreibung), zum anderen auf das Gebäude aufteilen. Da diese Berechnung mitunter sehr kompliziert werden kann, stellt das BMF eine Excel-Arbeitshilfe zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung zur Verfügung.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahresabschluss: Diese Details können Ihr Ergebnis in die richtige Richtung lenken
Gehen Sie doch mal mit offenen Augen durch Ihr Unternehmen und betrachten Sie die vorhandenen Wirtschaftsgüter. Was meinen Sie, welche davon aus buchhalterischer Sicht als geringwertig gelten? Diese Unterscheidung ist relevant, hängt davon doch die besondere steuerliche Würdigung ab. Ich zeige Ihnen, worauf es bei Ihrer Jahresabschlusserstellung ankommt.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Nutzen Sie jetzt die degressive Abschreibung, sparen Sie im Jahr 2026 Steuern und sichern Sie sich Liquidität
Für Sie hält das Steuerjahr 2026 eine tolle Steuersparmöglichkeit bereit, die Sie unbedingt nutzen sollten: Schaffen Sie in der Zeit vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 bewegliches Anlagevermögen an, z. B. eine Maschine, können Sie die neu eingeführte degressive Abschreibung nutzen. Denn Sie sparen sofort Steuern und können allein hierdurch Ihre Vorauszahlungen des Jahres 2026 senken.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Rolle rückwärts beim BMF: Wann dürfen Sie denn nun eine kürzere Nutzungsdauer bei Gebäuden ansetzen?
2021 hatte der BFH ein viel beachtetes Urteil (Az. IX R 25/19) zum Ansatz der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bei Gebäuden gefällt. Mit Schreiben aus 2023 hatte die Finanzverwaltung auf dieses Urteil reagiert und eine Gutachterpflicht vorgegeben. Doch damit ist jetzt überraschend Schluss. Lesen Sie hier, was dieser Sinneswandel des BMF für Sie bedeutet.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Mietwohnungsneubau – Die Sonderabschreibung erhalten Sie nur, wenn Sie neuen Wohnraum schaffen
Das hatte sich der Immobilienbesitzer einfacher vorgestellt: Gebäude kaufen, abreißen, neue bauen und dann die Sonderabschreibung in Höhe von jeweils 5 % für die ersten 3 Jahre kassieren. Der BFH hat jetzt entschieden, wann eine Immobilie „neu“ ist und kommt zu einem überraschenden Ergebnis (BFH-Urteil vom 12.8.2025, Az. IX R 24/24, veröffentlicht am 23.10.2025).
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Von Fehlern anderer lernen (3): So leicht können Sie bei geringwertigen Wirtschaftsgütern in die teure Abschreibungs-Falle geraten
In der Serie „Von Fehlern anderer lernen“ präsentiere ich Ihnen Fälle, die durch einen Betriebsprüfer aufgedeckt wurden und zu teuren Nachzahlungen geführt haben. Der 3. Teil behandelt die Frage, wann ein Wirtschaftsgut als geringwertig (GWG) einzustufen ist und welche Auswirkungen eine falsche Entscheidung auf die Abschreibung und damit auf die Steuerlast haben kann.
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Von Fehlern anderer lernen (2): Wie Sie eine Wertminderung bei unbebauten Grundstücken erkennen und die Abschreibung korrekt vornehmen
In der Serie „Von Fehlern anderer lernen“ präsentiere ich Ihnen Fälle, die durch einen Betriebsprüfer aufgedeckt wurden und zu teuren Nachzahlungen geführt haben. Im 2. Teil geht es um die Bewertung eines unbebauten Grundstücks, für das der Gutachterausschuss einen geringeren Richtwert ermittelt hat. Das müssen Sie wissen, um nicht selbst einen falschen Wert zu erfassen.
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