Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Frage: Ich bin Dachdeckermeister und führe einen kleinen Betrieb im Münsterland. Ab März 2025 werde ich einen weiteren Arbeitnehmer einstellen. Da dieser kein gelernter Dachdeckergeselle ist und lediglich unterstützende Tätigkeiten ausführen wird, haben wir ein monatliches Bruttogehalt von 2.195 € zuzüglich vermögenswirksamer Leistungen von 40 € vereinbart. Mit diesen 2.235 € liegt er dann bei einer 40-Stunden-Woche auf jeden Fall nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Habe ich das so korrekt berechnet? Zudem wüsste ich gern, ob ich in diesem Fall spezielle Dokumentationen zu erfüllen habe. Alle anderen meiner Arbeitnehmer verdienen deutlich mehr, darum habe ich mir um diese Thematik bislang noch keine Gedanken machen müssen.
LeserfrageMindestlohn