Wenn Sie Waren an Privatkunden in andere EU-Staaten liefern, müssen Sie nicht nur die Umsatzsteuer richtig
abführen, sondern auch die formalen Pflichten genau kennen. Besonders bei Anwendung des OSS-Verfahrens
gelten klare Anforderungen an die Rechnungsausstellung und die elektronische Aufzeichnung. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie Sie typische Fehler vermeiden.