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Wenn Sie als Bauunternehmen bei größeren Projekten in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenarbeiten, stellt sich immer auch die Frage nach der Umsatzsteuer. Bei einer ARGE bringt oft jeder Partner bestimmte
Leistungen ein: Personal, Know-how oder Baugeräte wie Bagger, Kräne oder Schalungssysteme. Umsatzsteuerlich
wird es interessant, wenn Sie als Gesellschafter der ARGE Geräte zur Verfügung stellen. Dann stellt sich die
zentrale Frage: Liegt eine steuerbare Leistung gegen Entgelt vor oder nur ein interner Beitrag zur gemeinsamen
Auftragsausführung?
Wenn Sie Waren an Privatkunden in andere EU-Staaten liefern, müssen Sie nicht nur die Umsatzsteuer richtig
abführen, sondern auch die formalen Pflichten genau kennen. Besonders bei Anwendung des OSS-Verfahrens
gelten klare Anforderungen an die Rechnungsausstellung und die elektronische Aufzeichnung. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie Sie typische Fehler vermeiden.
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Mit Beginn eines neuen Jahres beginnt auch eine neue Abrechnungsperiode für Rechnungen. Neben den Pflichtangaben wie Empfänger und Rechnungsaussteller, Entgelt oder Leistungsart muss auch eine Rechnungsnummer enthalten sein. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, wie
Sie die Rechnungsnummern richtig vergeben.
Die Amtssprache ist deutsch, so ist es in § 87 der Abgabenordnung geregelt. Für Sie bedeutet dies z. B., dass Sie alle Rechnungen bzw. Gutschriften in deutscher Sprache vorlegen müssen. Rechnungen, Verträge, Belege und sonstige steuerrelevante Vorgänge sind ins Deutsche zu übersetzen, sofern der Fiskus darauf besteht. Die Finanzverwaltung kann von Ihnen in begründeten Fällen sogar verlangen, dass Sie eine Übersetzung eines beeidigten Dolmetschers vorlegen. Aber dies dürfte die absolute Ausnahme sein.
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