Fehler in Rechnungen sind Unternehmensalltag, z. B. weil Angaben oder Zahlen unvollständig oder unrichtig
sind. Fehlerhafte Rechnungen können Sie sowohl als Leistungsempfänger als auch als Aussteller teuer zu stehen kommen. Denn fehlen Pflichtangaben, versagt das Finanzamt bei Prüfungen dem Empfänger schnell den Vorsteuerabzug. Andersherum kann der Rechnungsaussteller möglicherweise fehlerhafte Umsatzsteuerbeträge aus eigenen Rechnungen schulden. Umso entscheidender ist es, dass Sie die Rechnungsberichtigung korrekt vornehmen. Die Beseitigung der Fehler kann verschieden erfolgen – Storno, Berichtigung oder rückwirkende
Berichtigung. Wann was möglich ist, zeigen wir Ihnen im Folgenden: