Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Viele mittelständische Unternehmen benötigen mehr Platz als zu Beginn ihrer Gründung. Nicht immer lässt sich, besonders vor dem Hintergrund explodierender Baukosten, ein Umzug und ein damit verbundener Neubau in ein Gewerbegebiet realisieren. Daher kommt es oft vor, dass Gebäude, die zunächst privat oder für andere Einkunftszwecke genutzt wurden, ins Betriebsvermögen eingelegt werden. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei der Einlagewert, den Sie für das Gebäude ermitteln. Denn je höher dieser Einlagewert ist, desto höher ist auch Ihre zukünftige Abschreibung und letztendlich auch Ihre Steuerersparnis. Wie Sie hier rechtssicher vorgehen, habe ich für Sie aufbereitet.
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