Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Grundvoraussetzung für die wirksame Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft ist u. a. die Abführung des gesamten Gewinns an den Organträger. Doch was gilt als „ganzer Gewinn“, wenn an der Organgesellschaft neben dem Organträger auch eine atypisch stille Gesellschaft beteiligt ist? Der BFH hat hierzu eine klare Entscheidung gefällt (Urteil vom 11.12.2024, Az. I R 33/22, veröffentlicht am 3.4.2025).
GerichtsurteilGewinnausschüttung