Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wenn Sie für eine Lieferung zahlen und am Ende nichts erhalten, ist der wirtschaftliche Schaden bereits groß
genug. Umso wichtiger ist daher die Frage: Können Sie wenigstens die Vorsteuer aus Ihrer Zahlung geltend
machen? Der BFH hat mit Urteil vom 4.12.2025 (Az. V R 38/23) hierzu eine klare, aber keineswegs großzügige Linie gezogen. Der Vorsteuerabzug bleibt möglich, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Genau diese sollten Sie kennen.
GerichtsurteilVorsteuerabzug