Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Im November hat der Bundesfinanzminister ein neues Schreiben veröffentlicht, das die formellen Voraussetzungen für Bewirtungsaufwendungen und damit auch für den Vorsteuerabzug regelt (BMF-Schreiben vom 19.11.2025, Gz. IV C 6 - S 2145/00026/005/033). Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber mit dem Wachstumschancengesetz die E-Rechnung flächendeckend eingeführt hat und nun auch die Regeln für den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen anpassen musste. Wir zeigen Ihnen, wie Bewirtungsbelege bei Geschäftsessen künftig aussehen müssen und haben eine Checkliste für Ihre Buchhaltung erstellt, mit der Sie leicht nachprüfen können,
ob das Finanzamt die Rechnung anerkennen wird.
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