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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wann Ihre Bewirtung des Geschäftskunden steuerlich absetzbar ist und Sie einen Vorsteuerabzug haben
Geschäftskunden richtig werben und halten? Dafür ist es nicht nur wichtig, dass die vereinbarten Leistungen oder Lieferungen möglichst einwandfrei erfolgen, sondern auch ein persönlicher Draht zum Geschäftspartner. So soll es den Geschäftskunden bei gemeinsamen Treffen auch an nichts fehlen, damit ein guter Eindruck vom Unternehmen bleibt und man sich rundum umsorgt fühlt. Doch bei gemeinsamen Geschäftsessen und Bewirtungen von Partnern sollten Sie auf die Angemessenheit der Bewirtung und richtige Belegführung achthaben – denn nur dann sichern Sie sich auch den Vorsteuerabzug und ein (anteiliger) Betriebsausgabenabzug ist möglich. Anhand des Schaubildes können Sie die Abziehbarkeit prüfen.
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Wann Ihre Bewirtung des Geschäftskunden steuerlich absetzbar ist und Sie einen Vorsteuerabzug haben
Geschäftskunden richtig werben und halten? Dafür ist es nicht nur wichtig, dass die vereinbarten Leistungen oder Lieferungen möglichst einwandfrei erfolgen, sondern auch ein persönlicher Draht zum Geschäftspartner. So soll es den Geschäftskunden bei gemeinsamen Treffen auch an nichts fehlen, damit ein guter Eindruck vom Unternehmen bleibt und man sich rundum umsorgt fühlt. Doch bei gemeinsamen Geschäftsessen und Bewirtungen von Partnern sollten Sie auf die Angemessenheit der Bewirtung und richtige Belegführung achthaben – denn nur dann sichern Sie sich auch den Vorsteuerabzug und ein (anteiliger) Betriebsausgabenabzug ist möglich. Anhand des Schaubildes können Sie die Abziehbarkeit prüfen.
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Neues BMF-Schreiben: Worauf Sie beim Abzug von Bewirtungsaufwendungen jetzt unbedingt achten müssen
Im November hat der Bundesfinanzminister ein neues Schreiben veröffentlicht, das die formellen Voraussetzungen für Bewirtungsaufwendungen und damit auch für den Vorsteuerabzug regelt (BMF-Schreiben vom 19.11.2025, Gz. IV C 6 - S 2145/00026/005/033). Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber mit dem Wachstumschancengesetz die E-Rechnung flächendeckend eingeführt hat und nun auch die Regeln für den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen anpassen musste. Wir zeigen Ihnen, wie Bewirtungsbelege bei Geschäftsessen künftig aussehen müssen und haben eine Checkliste für Ihre Buchhaltung erstellt, mit der Sie leicht nachprüfen können, ob das Finanzamt die Rechnung anerkennen wird.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Beachten Sie diese Vorgaben, kann kein Prüfer der Welt Ihren Bewirtungsbeleg aus formalen Gründen streichen
Schick essen gehen und die Kosten mit dem Fiskus teilen? Wer möchte das angesichts der explodierenden Gastronomiepreise nicht? Prüfer stürzen sich zzt. verstärkt auf Ihre Gastrorechnungen. Erfüllt Ihr Beleg nicht alle Vorgaben, kann Ihnen das Finanzamt Ihren Betriebsausgabenabzug vollständig streichen. Wie Sie auf Nummer sicher gehen, verrate ich Ihnen hier.
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