Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Gebäude, Unternehmen oder auch andere Wirtschaftsgüter können Sie entweder gegen Einmalzahlung oder gegen eine lebenslange Rente kaufen. Um hier den Kapitalwert ab 1.1.2026 ermitteln zu können, nutzen Sie die am 21.10.2025 veröffentlichten Vervielfältiger (BMF-Schreiben Az. IV D 4 - S 3104/00002/013/003, DOK COO.7005.100.2.13240878).
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