Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Regelung zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen mit Unionsrecht vereinbar ist. Im Kern ging es um die Frage, ob der Steuersatz von 7 % nur auf die Hotelübernachtung beschränkt werden darf oder auch auf zusätzliche Leistungen wie Frühstück oder Wellnessangebote ausgeweitet werden muss.
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