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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Ihre Unterstützungsleistungen an die vom Krieg betroffenen Ukrainer laufen in 2026 weiter
Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine können Sie die Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch für das Jahr 2026 in Anspruch nehmen. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 4.12.2025 (Az. IV D 5 - S 2223/00044/030/052, DOK: COO.7005.100.4.13642405) entschieden. Nachfolgend will ich lediglich auf 2 Beispiele eingehen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Der Bundesrat hat noch kurz vor dem Jahreswechsel zugestimmt: Diese wichtigen Inhalte des Steueränderungsgesetzes gelten seit dem 1.1.2026
Bis zuletzt galt die Zustimmung des Bundesrats zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung im Steueränderungsgesetz 2025 zusammengefasst hatte, nicht als sicher. Doch offensichtlich konnten die verschiedenen Ansprüche von Bund und Ländern kurz vor der Zielgeraden noch in Einklang gebracht werden. Seit Jahresbeginn 2026 gelten damit die folgenden Änderungen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Ukraine-Flüchtlinge: BMF verlängert Billigkeitsmaßnahmen
Der Krieg in der Ukraine ist immer noch nicht vorbei. Weiterhin sind unzählige Menschen auf der Flucht. Zuflucht haben Sie u. a. auch in Deutschland gefunden. Zuerst hatte das BMF 2022 entsprechende steuerliche Erleichterungen für Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine auf den Weg gebracht.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Mit diesen neuen Vervielfältigern ermitteln Sie den Kapitalwert einer Rente ab 1.1.2026
Gebäude, Unternehmen oder auch andere Wirtschaftsgüter können Sie entweder gegen Einmalzahlung oder gegen eine lebenslange Rente kaufen. Um hier den Kapitalwert ab 1.1.2026 ermitteln zu können, nutzen Sie die am 21.10.2025 veröffentlichten Vervielfältiger (BMF-Schreiben Az. IV D 4 - S 3104/00002/013/003, DOK COO.7005.100.2.13240878).
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