Kann auch ein bereits abberufener GmbH-Geschäftsführer Täter einer Steuerhinterziehung sein, wenn er nach seiner Abberufung gleichwohl noch eine Steuererklärung zugunsten der GmbH unterschreibt? Ja, sagen die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 08.09.2025 (Az. 16 K 9049/21). Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, entscheidet jetzt der BFH, denn dort ist das Verfahren seit dem 20.7.2026 und dem Az. V R 50/25 anhängig.