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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Investitionsabzugsbetrag: Wie müssen Sie die maßgebliche Gewinngrenze ermitteln?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist ein beliebtes Instrument zur Finanzierung anstehender Investitionen aus eingesparten Steuern. Doch dieser darf nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gewinn im Wirtschaftsjahr der Inanspruchnahme 200.000 € nicht übersteigt. Was genau unter dem Begriff „Gewinn“ zu verstehen ist, hat der BFH konkretisiert (Urteil vom 1.10.2025, Az. X R 16, 17/23).
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So ermitteln Sie die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag mit dem Segen des BFH
Wollen Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7 g EStG beanspruchen, dürfen Sie die Gewinngrenze von 200.000 € nicht übersteigen. Nach dem BFH-Urteil haben Sie nun Sicherheit, wie Sie die Gewinngrenze ermitteln. Die Richter haben entschieden, dass auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 1.10.2025, Az. X R 16, 17/23, veröffentlicht am 19.3.2026).
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Finanzgericht: Kein Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen
Das Finanzgericht Kassel hat mit Urteil vom 22.10.2025 (Az. 10 K 162/24) zur Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) für eine Photovoltaikanlage entschieden. Die Entscheidung: Wird der mit der Anlage erzeugte Strom fast ausschließlich selbst (also privat) genutzt, darf ein IAB nach § 7g Abs. 1 EStG nicht gebildet werden.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Für 2025 schnell noch Steuern sparen? So nutzen Sie die Vorteile des Investitionsabzugsbetrags bestmöglich aus!
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wird es Ihnen möglich, 50 % der Abschreibung auf bestimmte Wirtschaftsgüter um bis zu 3 Jahre vorzuziehen. Die daraus resultierenden Steuer- und damit auch Liquiditätsvorteile nutzen Sie zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung. Doch das gelingt nur, wenn Sie die Spielregeln in allen Details beachten.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wie Sie mit dem Investitionsabzugsbetrag bei der Fahrzeuganschaffung gezielt Ihre Steuerlast senken
Praxisfall: Sie denken über die Anschaffung eines neuen Transporters (Kaufpreis 60.000 € zzgl. 13.300 € Umsatzsteuer) zum nächsten Jahr nach. Aufgrund guter Umsätze (Sie erwarten einen Gewinn 2025 i.H.v. ca. 180.000 €) steht auch ein Kauf des Kfz (statt Leasing) im Raum. Sie möchten möglichst steuersparend investieren.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Diese Schuldzinsen bleiben bei der Berechnung des Schuldzinsenabzugs unberücksichtigt
Als Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen Sie den Anteil der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG berechnen. Diese Schuldzinsen sind nicht abzugsfähig, sondern erhöhen auch Ihre Steuerbelastung. Doch nicht alle Schuldzinsen Ihres Unternehmens fallen unter diese Regelung.
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Enthalten in Buchführung und Steuern
Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag
Welche Vorteile lassen sich eigentlich mit dem Investitionsabzugsbetrag erzielen? Grob gesagt bezeichnet er die Möglichkeit, einen Teil von zukünftigen Investitionen frühzeitig vom Gewinn abzuziehen, um so die Steuerlast zu senken
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wann Sie den Investitionsabzugsbetrag für Ihre betriebliche Photovoltaikanlage nutzen können
Für Sie kann der Investitionsabzugsbetrag eine gute steuerliche Einsparmöglichkeit sein. Mit ihm können Sie eine steuerliche Rücklage bis zu 3 Jahren vor der Anschaffung vornehmen. Doch nicht jede Photovoltaikanlage ermöglicht Ihnen, einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Darf ich die Sonderabschreibung nur nach Bildung eines Investitionsabzugsbetrags in Anspruch nehmen?
FRAGE In Ihrer letzten Ausgabe haben Sie die Voraussetzungen der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) erläutert. Wie sieht es mit der Sonderabschreibung aus? Ich meine mich erinnern zu können, dass diese nur nach vorheriger Bildung eines IAB zulässig ist. Stimmt das?
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Das Jahressteuergesetz 2024 ist in der Diskussion und wartet mit diesen geplanten Inhalten auf
Das gibt es auch nicht sehr oft: Die Inhalte des geplanten Jahressteuergesetzes werden bekannt, obwohl es noch keinen offiziell veröffentlichten Referentenentwurf gibt. Möglich macht dies eine auf den 27.3.2024 datierte „Vorabversion“ aus dem Bundesfinanzministerium. Dieser Entwurf befindet sich im Stadium der sogenannten Frühkoordinierung. Ein Versand des Entwurfs an die relevanten Wirtschaftsverbände soll allerdings kurzfristig erfolgen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Nur wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, profitieren Sie von den Vorteilen des Investitionsabzugsbetrags
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wird es Ihnen möglich, die Abschreibung von 50 % auf bestimmte Wirtschaftsgüter um bis zu 3 Jahre vorzuziehen. Die daraus resultierenden Steuer- und damit auch Liquiditätsvorteile nutzen Sie zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung. Doch das gelingt nur, wenn Sie die Spielregeln in allen Details beachten.
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