Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist ein beliebtes Instrument zur Finanzierung anstehender Investitionen aus eingesparten Steuern. Doch dieser darf nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gewinn im Wirtschaftsjahr der Inanspruchnahme 200.000 € nicht übersteigt. Was genau unter dem Begriff „Gewinn“ zu verstehen ist, hat der BFH konkretisiert (Urteil vom 1.10.2025, Az. X R 16, 17/23).