Suchergebnisse
7
7 Treffer
Reisekostenabrechnungen sind einer der aktuellen Prüfungsschwerpunkte von Lohnsteueraußen- und Betriebsprüfungen. Ist die Abrechnung korrekt, können Sie die Beträge steuer- und abgabenfrei an Ihre Mitarbeiter auszahlen. Damit dies aber vor den Prüfern Bestand hat, müssen die Angaben hieb- und stichfest sein. Wie Sie das in der Praxis bewerkstelligen, zeige ich Ihnen.
Werden Ihre Mitarbeiter in Ihrem Auftrag außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte und ihrer Wohnung tätig, führen sie eine Dienstreise bzw. einen Dienstgang durch. Kosten, die Ihren Mitarbeitern hierbei entstehen, dürfen Sie steuer- und abgabenfrei erstatten. Somit ist es kein Wunder, dass der Lohnsteuer-Außenprüfer Ihre Erstattungen besonders genau prüft. Halten Sie sich an meine Tipps, werden Ihre Reisekostenabrechnungen jede Prüfung überstehen.
Das Reisekostenrecht in seiner aktuellen Form gilt bereits seit dem Jahr 2014. Mit diesem wurde u. a. der Begriff der Arbeitsstätte neu definiert. Seit mehr als 10 Jahren ist für Arbeitnehmer der Ort der ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 EStG) entscheidend, insbesondere für die Berechnung von Fahrt- und Reisekosten.
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes 2024 wurde auch über die Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen, die Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei erstatten dürfen, diskutiert.