Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Bei Geschäftsreisen, die Sie oder Ihre Arbeitnehmer für das Unternehmen durchführen, entstehen regelmäßig Kosten zum Beispiel für die Fahrten, Übernachtungen und die Vor-Ort-Verpflegung. Dabei dürfen Sie – je nach
Reisegrund – nicht alle tatsächlichen Kosten, sondern teils nur Pauschalen ansetzen. Da stellt sich auch die Frage,
wie es um einen Vorsteuerabzug aus Reisekosten steht. Das Finanzamt wirft auf die Reisekosten bei Außenprüfungen oftmals einen genauen Blick, da sich hier in der Praxis häufig Fehler einschleichen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und wie Sie tatsächlich doch Vorsteuern geltend machen können.
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