Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Der BFH hat sich wieder mal mit Fragen rund um die Rechnungsberichtigung und 14c-Steuer beschäftigt (Urteil vom 9.7.2025, Az. XI R 25/23, veröffentlicht am 18.12.2025). Dabei ging es um die Frage, ob eine Steuer aus § 14c UStG doch nicht entstanden ist, wenn der Rechnungsempfänger auf keinen Fall Vorsteuer geltend machen konnte – also gar kein Umsatzsteuerausfall drohen würde. Zudem geht der BFH auf die Frage ein, ob ein – mit der Rechnungsprüfung – beauftragter Dritter die Rechnung korrigieren kann, sodass bei einem vorher fehlerhaften Umsatzsteuerausweis doch keine §14c-Steuer entsteht. Wir fassen die wichtigsten Informationen aus dem Urteil für Sie zusammen.
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