Sie haben eine Lieferung oder Dienstleistung entsprechend der Bestellung ausgeführt, die Rechnung gestellt, und dann meldet sich der Kunde mit Mängeln an der Ware oder den Arbeiten. In vielen Fällen gewähren Sie
dann als Lieferant einen Preisnachlass. Nun stellt sich die Frage: Müssen Sie nun eine berichtigte Rechnung übersenden oder gilt die Originalrechnung weiterhin – trotz Preisminderung? Die Antwort auf diese Frage und welche weiteren Konsequenzen es zu beachten gilt, zeige ich Ihnen anhand eines Praxisfalls.