Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Der Bereich E-Rechnungen und Pflichtangaben einer Rechnung sind immer wieder Thema in der Praxis und so auch in unseren Ausgaben. Das liegt insbesondere daran, dass die Neuerungen rund um E-Rechnungen sämtliche Unternehmer betreffen. Ebenso wie die Regelungen zu den Pflichtangaben: Sowohl bei Ein- als auch Ausgangsrechnungen müssen Sie den vollständigen Inhalt der Rechnungen sicherstellen, um eine ordnungsgemäße
Rechnungsstellung zu gewährleisten und sich als Leistungsempfänger einen Vorsteuerabzug zu sichern. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Amtssprache und Sprache in den Rechnungen deutsch ist. Das BMF hat nun in einem Schreiben erläutert, dass Sie auch von der deutschen Amtssprache bei Begrifflichkeiten abweichen können.
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