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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen? Wann Sie nach neuem EuGH-Urteil nur haften
Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein Geschäft und verkaufen vor allem an Privatleute. Bisher mussten Sie auch dann an das Finanzamt Umsatzsteuer zahlen, wenn Sie versehentlich in einer Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag ausgewiesen hatten, selbst, wenn Ihr Kunde diesen Betrag nie „zurückgeholt“ hat. Das konnte teuer werden und war für viele Unternehmen unfair. Damit ist jetzt Schluss!
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Bundestag beschließt Stromsteuersenkung
Der Bundestag hat am 13.11.2025 ein Gesetz zur Senkung der Stromsteuer für Unternehmen verabschiedet. Nach Angaben der Bundesregierung sollen damit rund 600.000 Betriebe aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft von geringeren Strompreisen profitieren.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Jetzt kommt die digitale Zwangsvollstreckung
Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen. Auch der weitere Dokumentenaustausch zwischen Anwälten sowie Behörden an Gerichtsvollzieher soll elektronisch erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett am 5.11.2025 beschlossen hat.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Kostenlos bedeutet tatsächlich kostenlos
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9.7.2025 (Az. XI R 29/23, veröffentlicht am 6.11.2025) entschieden, dass es sich bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier und der Gewährung eines Zugangs zu einem E-Paper der Zeitung um zwei selbstständige Hauptleistungen handelt. Die Richter entschieden, dass das E-Abo eine selbstständige Hauptleistung neben dem Print-Abo sei.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wie Sie die Umsatzsteuer und Vorsteuer bei handschriftlichen Rechnungen korrekt berechnen
In meinem beruflichen Alltag als Prüfer fällt mir immer wieder auf, dass gerade bei handschriftlichen oder manuellen Rechnungen hin und wieder die Umsatzsteuer falsch berechnet wurde. Dies führt regelmäßig zu Berichtigungen von Umsatzsteuerzahllasten oder Rückforderungen von Vorsteuerabzügen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei der Rechnungsprüfung schnell solche Fehler aufdecken.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Trotzen Sie den steigenden Kredithürden: Warum Sie mit einem effektiven Forderungsmanagement Ihre Liquidität deutlich verbessern können
Wie wichtig liquide Mittel sind, merken Sie sicherlich nicht erst dann, wenn Sie Fremdkapital benötigen. Bereits mehrere größere Forderungsausfälle können zu Engpässen und hohen Kosten führen, wenn Sie zu deren Abdeckung auf Kredite zurückgreifen müssen. Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihr Forderungsmanagement systematisch ausrichten und damit Risiken deutlich reduzieren.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Dauerbrenner Rechnung: Wann Sie von der deutschen Amtssprache abweichen dürfen
Der Bereich E-Rechnungen und Pflichtangaben einer Rechnung sind immer wieder Thema in der Praxis und so auch in unseren Ausgaben. Das liegt insbesondere daran, dass die Neuerungen rund um E-Rechnungen sämtliche Unternehmer betreffen. Ebenso wie die Regelungen zu den Pflichtangaben: Sowohl bei Ein- als auch Ausgangsrechnungen müssen Sie den vollständigen Inhalt der Rechnungen sicherstellen, um eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung zu gewährleisten und sich als Leistungsempfänger einen Vorsteuerabzug zu sichern. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Amtssprache und Sprache in den Rechnungen deutsch ist. Das BMF hat nun in einem Schreiben erläutert, dass Sie auch von der deutschen Amtssprache bei Begrifflichkeiten abweichen können.
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