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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Anleger von Kryptowährungen sind international im Visier der Finanzverwaltung
Erzielen Sie mit der Anlage in Kryptowährungen Gewinne, so sind diese steuerfrei, wenn zwischen Erwerb und Verkauf ein Zeitraum von mehr als einem Jahr liegt. Jetzt werden Informationen über den Handel mit Kryptowerten international regelmäßig ausgetauscht (hib – heute im Bundestag Nr. 88 vom 22.7.2026).
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So bleiben Ihre Tanzkurse vom 1.1.2025 bis 31.12.2027 umsatzsteuerfrei
In der Vergangenheit gab es zwischen Tanzschulen und dem Fiskus immer wieder Streit über die umsatzsteuerliche Behandlung von Tanzkursen. Doch damit ist es jetzt vorbei. Das sächsische Staatsministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 16.2.2026 mit dieser Thematik befasst (Az. 35-S 7179/62/72-2026/6751). Dieses Schreiben habe ich für Sie aufbereitet.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
BFH gibt grünes Licht: Corona-Sonderzahlungen von bis zu 1.500 € an Ihre Mitarbeiter bleiben steuerfrei
Freiwillige Corona-Sonderzahlungen, die Sie Ihren Mitarbeitern bis zu einer Höhe von 1.500 € zahlen konnten, bleiben jetzt endgültig steuerfrei, vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2026, Az. VI R 25/24, veröffentlicht am 7.5.2026. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen von Ihnen als Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt und freiwillig gezahlt wurden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.
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Sie können Ihren Mitarbeitern freiwillig bis zu 1.000 € Energieentlastungsprämie zahlen
Die Energiepreise gehen durch die Decke. Deshalb will die Bundesregierung die Steuerzahler entlasten. Möglich wird dies durch die Energieentlastungsprämie. Die Sache hat nur einen Haken: Die Prämie zahlen Sie und nicht der Staat. Was Sie hierzu wissen müssen, habe ich für Sie aufbereitet.
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Für Ihre betriebliche Gesundheitsförderung benötigen Sie keine Zertifizierung – sichern Sie Ihren Mitarbeitern 600 €
Ihre zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Präventionskurse zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu einer Höhe von 600 € für jeden Ihrer Mitarbeiter steuerfrei. Diese Kurse müssen gundsätzlich zertifiziert sein. Doch wie ist die Situation, wenn Sie die Kurse nur für Ihre Mitarbeiter anbieten?
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Achtung! Steuerfrei bleibt nur eine Familienheimfahrt: So behandeln Sie den geldwerten Vorteil korrekt
Immer häufiger liegen Familien- und Beschäftigungsort Ihrer Mitarbeiter aus beruflichen Gründen weit auseinander. Darf Ihr Mitarbeiter einen Dienstwagen nutzen und führt er einen doppelten Hausstand, müssen Sie bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils ganz genau rechnen. Beachten Sie dabei die Unterschiede zwischen Ihrem Mitarbeiter und Ihnen als Arbeitgeber.
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