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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Wollen Sie ab 2026 auf die oftmals günstigere Fahrtenbuchmethode umsteigen? Kein Problem, wenn Sie diese Vorgaben beachten!
Die Nutzung des Firmenwagens für private Zwecke stellt einen geldwerten Vorteil dar, der mithilfe der Fahrtenbuchmethode versteuert werden kann. Dazu muss das Fahrtenbuch allerdings ordnungsgemäß geführt werden, ansonsten drohen teure Steuernachzahlungen. So können Sie diese vermeiden.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Dauerbrenner Firmen-Pkw: Was Außenprüfer immer besonders kritisch sehen
Das Thema Firmenwagen, insbesondere die richtige steuerliche Behandlung der privaten Nutzung, ist ein Dauerbrenner bei Außenprüfungen. Erkennt das Finanzamt die Methoden zum Nachweis der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs nicht an, drohen hohe Nachzahlungen und Streitigkeiten, die oftmals vor den Finanzgerichten landen. Ich gebe Ihnen einen Überblick, welche generellen Vorschriften zum Firmenwagen Sie beachten müssen und welche neuen Urteile in den letzten Monaten dazu ergangen sind.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
In welchen Fällen Sie eine gerichtlich angeordnete Fahrtenbuchführungspflicht treffen kann
Fragen Sie mich persönlich, dann würde ich Ihnen von der Führung eines Fahrtenbuches abraten. Zu fehleranfällig sind die zahlreichen Eintragungen und zu groß das Streitpotenzial mit dem Betriebsprüfer. Allerdings kann Sie auch die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs treffen. Jedoch nicht aus steuerlichen Motiven, wie ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 22.9.2025 (Az. 12 LA 8/24) zeigt.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Darf ich Angaben im Fahrtenbuch schwärzen?
FRAGE: Das Finanzamt hat sich in unserem Unternehmen zu einer Betriebsprüfung angekündigt. Unter anderem wurde in einem Begleitschreiben bereits um Bereitstellung der Fahrtenbücher der Firmenfahrzeuge gebeten. Ich gehe davon aus, […]
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Warum ein Anwalt Teile seines Fahrtenbuchs schwärzen darf und dann doch die 1%-Reglung anwenden muss
Der Streit, ob und in welcher Höhe eine Privatnutzung eines Firmenwagens angesetzt werden muss, ist so alt wie die gesetzliche Regelung. Finanzgerichte entscheiden immer wieder. Jetzt hat sich das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 13.11.2024, Az. 3 K 111/21, veröffentlicht am 4.4.2025, mit der Frage befasst, ob ein Rechtsanwalt Teile seines Fahrtenbuchs schwärzen darf.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Sind Sie Berufsgeheimnisträger? Dann muss Ihr Fahrtenbuch laut einem aktuellen Urteil diese Voraussetzungen zwingend erfüllen
Ich persönliche habe noch nie ein Fahrtenbuch gesehen, das ohne Beanstandungen eine Betriebsprüfung überstanden hat. Dazu bieten die zahlreichen Eintragungen in Kombination mit den zu beachtenden Anforderungen eine viel zu große Angriffsfläche. Dabei stellt sich die Frage, ob es für einen Berufsgeheimnisträger spezielle Erleichterungen geben kann. Die (vorläufige) Antwort hat das Finanzgericht Hamburg gegeben.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wann Sie Ihren Mitarbeitern die Kosten der Zweitwohnung steuerfrei erstatten dürfen
Ist die Entfernung zwischen dem Wohn- und Arbeitsort Ihres Mitarbeiters zu groß, um diese täglich zurücklegen zu können, dürfen Sie die Kosten der doppelten Haushaltsführung übernehmen. Doch wann ist die Entfernung zwischen der Familienwohnung und dem Arbeitsort zu groß? Das Finanzgericht Münster hat sich mit Urteil vom 6.2.2024 (Az. 1 K 1448/22 E) mit dieser Frage beschäftigt und eindeutige Regeln aufgestellt.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Elektronische Fahrtenbücher – das fordert Ihr Finanzamt von Ihnen
Für Sie als Unternehmer oder Selbstständiger, der den geldwerten Vorteil bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens möglichst niedrig halten möchten, ist es entscheidend, ein elektronisches Fahrtenbuchsystem zu wählen, das die strengen Anforderungen der Finanzbehörden – insbesondere in Bezug auf zeitnahe Führung, Manipulationssicherheit und Aufbewahrung – zuverlässig erfüllt. Doch was wird gefordert?
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Endlich! Wie Sie ein Fahrtenbuch einreichen – ohne Ihr Berufsgeheimnis zu gefährden
Als Unternehmer sind Sie oft zur Verschwiegenheit verpflichtet – sei es als Anwalt, Arzt oder in einer anderen beratenden Tätigkeit. Ihre Mandanten oder Patienten vertrauen darauf, dass sensible Informationen nicht in falsche Hände geraten. Doch genau hier entsteht ein Problem: Das Finanzamt verlangt bei der Fahrtenbuchmethode detaillierte Angaben zu Ihren Geschäftsfahrten.
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