Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Aufgrund einiger neuen Regelungen auf EU-Ebene musste die Finanzverwaltung mehrere Aspekte bei den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) neu regeln. Hierzu erschien aktuell ein BMF-Schreiben, mit dem insbesondere die Ausführungen zum Recht des Finanzamtes auf einen elektronischen Datenzugriff neu gefasst wurden (BMF vom 11.03.2024, Gz. IV D 2 - S 0316/21/10001 :002).
ArtikelAufbewahrungspflichtenBetriebsprüfungDigitalisierungGoBD
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