Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
E-Rechnungen beschäftigen seit Einführung der neuen Abrechnungsart
Anfang 2025 sämtliche Unternehmen, sei es als Leistungsempfänger oder Leistender. Um Antworten auf Unklarheiten und Fragen zu geben, hatte das BMF bereits im Oktober 2024 ein Schreiben zur Einführung der E-Rechnung und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen für Unternehmer veröffentlicht. Nun nimmt ein
neues BMF-Schreiben Bezug auf die bisherigen Regelungen und erneuert in einigen Bereichen die Verwaltungsauffassungen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, für welche Bereiche sich Ergänzungen und Änderungen ergeben haben und nehmen Ihnen so Unsicherheiten und beantworten Fragen, die in der Praxis aufgetaucht sind.
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