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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Praxiserprobte Antworten für Ihren gesicherten Vorsteuerabzug bei E-Rechnungen
Ist der Rechnungsaussteller zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, müssen Sie diese entgegennehmen. Eine gesonderte Zustimmung ist hierfür nicht mehr erforderlich. Die Prüferpraxis macht aber schon heute deutlich, dass aus einem vermeintlich reinen technischen Fehler schnell ein konkretes umsatzsteuerliches Risiko für Sie entstehen kann. Stellen Sie sich beispielsweise vor, ein Bauunternehmer errichtet für Sie ein Gebäude, das Sie sowohl betrieblich als auch privat verwenden wollen. Dann kommt es für Sie als Rechnungsempfänger entscheidend auf die zu beachtenden Anforderungen an.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Was Sie tun müssen, wenn Ihr Geschäftspartner Ihnen diesen Hinweis zukommen lässt
Kürzlich erreichte mich ein Schreiben eines langjährigen Lieferanten (siehe „Hinweis“ unten). Darin fragte er nach der E-Mail-Adresse, an die er ab dem 1.1.2027 seine elektronischen Rechnungen senden soll. Ganz am Ende des Schreibens stand der Hinweis, den ich Ihnen unten abgebildet habe. Ich zeige Ihnen, was ein solches Vorgehen für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie reagieren müssen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
E-Rechnungspflicht ab 1.1.2027: Was das für Ihre Verträge, Ihr Geld und Ihre Geschäftsbeziehungen bedeutet
Längst bekannt ist, dass Sie zukünftig mit E-Rechnungen arbeiten müssen. Was viele aber unterschätzen: Die E-Rechnungspflicht ist kein reines IT-Projekt, sondern greift tief in Ihre Vertragsbeziehungen, Ihren Cashflow und Ihre Haftung ein. Wenn Sie jetzt nicht handeln, riskieren Sie blockierte Zahlungen, juristische Auseinandersetzungen und nervige Kettenreaktionen, die sich aus einem einzigen falschen Rechnungsformat ergeben.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Diese Studie macht Angst: Bei der E-Rechnung gibt es noch viel zu tun, packen Sie es jetzt an!
Es ist erschreckend, was der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) in seiner am 16.6.2026 veröffentlichten Studie herausgefunden hat: Obwohl der Empfang der E‑Rechnung bereits seit dem 1.1.2025 für alle Unternehmen verpflichtend ist, läuft es bisher nicht richtig rund. Die Probleme liegen hier beim Empfang, bei der Ausstellung und bei der Archivierung der E‑Rechnungen. Damit Ihnen nicht dieselben Fehler unterlaufen, habe ich mir die Studie näher angesehen.
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