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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Die E-Rechnung wirft ihre Schatten voraus: Ab 1.1.2027 müssen Sie diese ausstellen, es sei denn …
Seit dem 1.1.2025 sind Sie bereits verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen zu können. Es reicht aus, wenn Sie Ihren Geschäftskunden eine E-Mail-Adresse mitteilen. Aber mit Ablauf des 31.12.2026 müssen Sie Ihren Geschäftskunden zwingend eine E-Rechnung übermitteln. Wie Sie die nächsten 11 Monate für Ihre Rechnungsumstellung nutzen, zeige ich Ihnen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
E-Rechnungen: ZUGFeRD steht jetzt
in der Version 2.4 zur Verfügung
Seit Anfang Januar 2025 gilt deutschlandweit die E-Rechnungs-Pflicht – sofern Sie nicht von den Übergangserleichterungen Gebrauch machen. Weit verbreitet ist das hybride ZUGFeRD-Format. Dieses bietet den großen Vorteil, dass neben der elektronisch auslesbaren XML-Datei auch ein PDF-Sichtdokument übermittelt wird.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neues BMF-Schreiben: Wie Sie die E-Rechnungspflicht rechtssicher umsetzen
Mit dem Schreiben vom 15.10.2025 hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass umfassend zur elektronischen Rechnung überarbeitet. Damit liegen nun erstmals verbindliche Verwaltungsregeln vor, die konkret festlegen, wie die E-Rechnung seit dem 1.1.2025 umzusetzen ist. Viele Unternehmer unterschätzen die Komplexität und riskieren Fehler, die den Vorsteuerabzug gefährden oder Zahlungsverzögerungen auslösen. Damit Sie die neuen Vorgaben rechtssicher umsetzen, sollten Sie die Kernaussagen des Schreibens genau kennen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Digitaler Bewirtungsbeleg: Halten Sie sich an diese neuen Vorgaben, dann sind Sie auf der sicheren Seite!
Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass können Sie als Betriebsausgaben erfassen. Erfüllen die Ihnen vorliegenden Belege nicht alle Anforderungen des Finanzamts, kann Ihnen der Prüfer Ihre Ausgaben vollständig streichen. Die neuen verschärften Anforderungen des BMF habe ich für Sie ausgewertet und zeige Ihnen, wie Sie Ihren Betriebsausgabenabzug auch bei den neuen digitalen Gastrorechnungen behalten (BMF-Schreiben vom 19.11.2026, Az. GZ: IV C 6 - S 2145/00026/005/033, DOK: COO.7005.100.3.13341086).
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Bewirtungsaufwendungen im Zusammenspiel mit der E-Rechnungs-Pflicht: Diese für Sie relevanten Details regelt ein neues BMF-Schreiben
Als Profi im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen wissen Sie, dass Rechnung und Beleg bei der Bewirtung von Geschäftspartnern eine entscheidende Rolle spielen. Sind die steuerlichen Vorgaben nicht erfüllt, verlieren Sie den Betriebsausgaben- und den Vorsteuerabzug. Was gilt, wenn eine elektronische Rechnung ausgestellt werden muss, hat das BMF in einem aktuellen Schreiben festgehalten. Das sind die für Sie relevanten Inhalte.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neues BMF-Schreiben zu E-Rechnungen: Welche Änderungen nimmt der Fiskus vor?
E-Rechnungen beschäftigen seit Einführung der neuen Abrechnungsart Anfang 2025 sämtliche Unternehmen, sei es als Leistungsempfänger oder Leistender. Um Antworten auf Unklarheiten und Fragen zu geben, hatte das BMF bereits im Oktober 2024 ein Schreiben zur Einführung der E-Rechnung und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen für Unternehmer veröffentlicht. Nun nimmt ein neues BMF-Schreiben Bezug auf die bisherigen Regelungen und erneuert in einigen Bereichen die Verwaltungsauffassungen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, für welche Bereiche sich Ergänzungen und Änderungen ergeben haben und nehmen Ihnen so Unsicherheiten und beantworten Fragen, die in der Praxis aufgetaucht sind.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Praxisfallen bei E-Rechnungen: Wie Sie den Vorsteuerabzug sichern
Als Unternehmer stehen Sie bei E-Rechnungen vor neuen Anforderungen: Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil enthalten sein, Leistungsbeschreibungen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden, und die Archivierung muss umsatzsteuerlich korrekt erfolgen. Damit Ihnen bei der Erstellung und/oder Prüfung Ihrer E-Rechnungen keine Fehler unterlaufen, haben wir hier wichtige Hinweise für Sie.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Ihre Rechnungsformate im Härtetest: Nur diese bestehen nach § 14 UStG
Seit 2025 ist die E-Rechnung für viele Unternehmen Pflichtprogramm – und damit auch die Wahl des richtigen Formats. Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung, dass Ihre Rechnungen nicht nur inhaltlich korrekt, sondern auch technisch rechtskonform sind. Wir haben hier nochmal die wichtigsten Punkte zu den Formaten zusammengefasst.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
E-Rechnungspflicht seit 1.1.2025: Wie Sie jetzt die angepassten GoBD erfüllen
Seit Januar 2025 ergab sich wegen der Einführung der E-Rechnung an einigen Stellen Änderungsbedarf bei der ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD). Das BMF hat reagiert und mit Schreiben vom 14.7.2025 (Gz. IV D 2 - S 0316/ 00128/005/088) die Änderungen veröffentlicht. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Die 7 besten E-Rechnungsprogramme mit digitaler Belegfunktion
Die Pflicht zur E-Rechnung bedeutet eine arbeits- und zeitintensive Umstellung, aber auch Chance: Digitale Belege vereinfachen die Abläufe und schaffen Rechtssicherheit. Wichtig ist, dass die Software sich optimal in Ihr bestehenden Buchhaltungssystem einpasst und Ihnen die Arbeit mit Ihrem Steuerberater erleichtert. Im Folgenden finden Sie die besten 7 Lösungen, die sich am Markt bewährt haben.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Bürokratieabbau durch Standardisierung – das BMF will hier die Schrauben anziehen
Der Umgang mit der E-Rechnung soll für Sie zukünftig einfacher werden. Die elektronische Rechnung wird Pflicht für Ihre Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Das Bundesfinanzministerium preist diese Reform als wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Steuerverwaltung. Ein neues BMF-Schreiben soll Ihnen den Umgang mit der E-Rechnung erleichtern. Hier die wichtigsten Eckpunkte.
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