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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Kein Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Ruhestandsfeier trägt
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn. Voraussetzung ist, dass es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. VI R 18/24, veröffentlicht am 24.2.2026) entschieden.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Muss eine Verabschiedungsfeier stets zu Arbeitslohn führen? Was der BFH zum 110-€-Freibetrag geurteilt hat
Der Chef oder ein anderer verdienter Mitarbeiter verabschiedet sich in den Ruhestand und Sie geben eine Party. Was meinen Sie: Kann in diesem Fall ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen? Oder hat die Verabschiedung eher einen privaten Charakter? Es kommt (wie so häufig) darauf an, hat der BFH mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. VI R 18/24, veröffentlicht am 24.2.2026) entschieden.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wie Sie für Ihre Weihnachtsfeier möglichst viel Vorsteuer geltend machen können
Die ersten Lebkuchen stehen in den Regalen und auch wenn die Weihnachtszeit noch nicht unmittelbar vor der Tür steht: Sie sind möglicherweise auch schon dabei, die Weihnachtsfeier zu planen. Dabei gilt es, wichtige Freigrenzen bei einer kostenlosen Feier für die Mitarbeiter und deren Familien genau im Blick zu behalten, denn nur dann haben Sie einen Vorsteuerabzug!
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Praxisbeispiel: So rechnen Sie Ihre nächste Veranstaltung – wie die anstehende Weihnachtsfeier – korrekt ab
Sie müssen bei unternehmerischen Feierlichkeiten bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bestimmte Höchstgrenzen einhalten, um sowohl umsatzsteuerlich als auch lohnsteuerlich profitieren zu können. Denn nur wenn Sie den Freibetrag von 110 € einhalten, können Sie Vorsteuerbeträge für die anteiligen Teilnehmerkosten geltend machen. Diese Art der Zuwendung an den Arbeitnehmer bleibt lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Anhand des folgenden Beispiels können Sie die Berechnung der Kosten für Betriebsveranstaltungen pro Teilnehmer und pro Arbeitnehmer nachvollziehen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wie Sie die Kosten richtig aufteilen, wenn Sie den Geschäftsführer mal so richtig feiern
Donald Trump hat es vorgemacht: Eine große Parade anlässlich des 250. Geburtstags der US-Streitkräfte und sein 79. Geburtstag werden gemeinsam gefeiert und der Fiskus zahlt die Zeche. Jetzt werden Sie vermutlich keine Panzer auffahren lassen, aber trotzdem wäre es schön, wenn Sie die Kosten Ihrer Veranstaltung mit dem Fiskus teilen könnten. Ich zeige Ihnen, wie Ihnen dies gelingt.
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Enthalten in Buchführung und Steuern
B 40 Betriebsveranstaltungen
Profitieren Sie von diesen 8 Vorteilen einer Betriebsveranstaltung Betriebsveranstaltungen mit Ihren Arbeitnehmern wie beispielsweise Firmenfeiern, Teamevents oder Ausflüge sind aus mehreren Gründen wichtig und bringen sowohl für Ihr Unternehmen als […]
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Welche Ihrer Leistungen an Beschäftigte von der Umsatzsteuer befreit sind
Sicher erbringen Sie in Ihrer täglichen Praxis auch hin und wieder Leistungen an Ihre Beschäftigten. Die Frage, die sich dabei für Sie immer stellen muss, ist danach, ob diese Leistung auch der Umsatzsteuer unterworfen werden muss. Tatsächlich gibt es Leistungen, bei denen Sie das eben nicht müssen. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, welche Leistungen das sind.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Planung eines betrieblichen Teamevents – wann Ihr Vorsteuerabzug in Gefahr ist
In vielen Unternehmen ist es gängig, jährliche Weihnachtsfeiern oder Teamevents beispielsweise zum Jahresabschluss durchzuführen, um das Betriebsklima zu verbessern und den Zusammenhalt zu fördern. Ob ein gemeinsames Essen im Unternehmen oder ein Ausflug zum Escape-Room – bestenfalls steht jedes Jahr ein anderes Event auf dem Programm. Die Dienstleistungen versprechen zwar viel Spaß und Teamgeist, sind jedoch meist auch kostspielig. Um so wichtiger ist es, dass Sie sich bei entsprechenden Planungen der steuerlichen Konsequenzen bewusst sind und sich den Vorsteuerabzug sichern.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Ist eine Verabschiedungsfeier privat oder betrieblich veranlasst? Das sagt das Finanzgericht Niedersachsen dazu
Der Chef oder ein anderer verdienter Mitarbeiter verabschiedet sich in den Ruhestand und Sie geben eine Party. Was meinen Sie: Kann in diesem Fall ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen? Oder hat die Verabschiedung eher einen privaten Charakter? Es kommt (wie so häufig) darauf an, hat das Finanzgericht Niedersachsen mit Urteil vom 23.4.2024 (Az. 8 K 66/22) entschieden.
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