Betriebsveranstaltungen sind freudige Ereignisse außerhalb des normalen Unternehmensalltags. Insbesondere
wenn Sie Ihre Mitarbeiter beköstigen und rundum umsorgen, können Sie mit einer Betriebsfeier auch das Wir-Gefühl und die Unternehmenszugehörigkeit stärken. Doch steuerlich gibt es hier einiges zu beachten: Nicht jede Betriebsveranstaltung ist in beliebiger Höhe als Betriebsausgabe absetzbar und ermöglicht Ihnen einen
Vorsteuerabzug. Erfahren Sie im Folgenden anhand eines typischen Praxisfalls, auf welche Besonderheiten Sie
unbedingt achten müssen.