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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Warum Sie auf keinen Fall vergessen dürfen, Ihre Transparenzregister-Eintragungen aktuell zu halten
Kommen Sie Ihren Mitteilungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach bzw. haben Sie Angaben nicht auf dem aktuellen Stand gehalten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden kann. In besonders schwerwiegenden Fällen ist sogar eine Geldbuße von bis zu 5 Mio. € möglich. Wer zur Eintragung verpflichtet ist und welche Angaben zu machen sind, habe ich für Sie zusammengefasst.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Nachhaltigkeit: Das bedeuten die neuen EU-Vorgaben für Ihre Berichterstattung
Die Europäische Kommission hat am 3.7.2026 die überarbeiteten Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) sowie einen freiwilligen Berichtsstandard (VS) verabschiedet. Ziel der Reform ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu vereinfachen und Unternehmen spürbar von Bürokratie zu entlasten. Ich habe für Sie zusammengefasst, welche Auswirkungen die Änderungen auf Ihre Berichterstattung haben.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Fallen Sie nicht auf falsche E-Mails des BZSt herein
Es wird immer schwieriger, Fake-Mails von echten Mails zu unterscheiden. Dabei reicht schon ein Klick im hektischen Arbeitsalltag auf den falschen Link und schon sind Ihre Daten in falschen Händen. Besonders perfide: Immer häufiger geben sich die Betrüger als offizielle Stelle aus, z. B. als Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das am 30.6. noch einmal auf den verstärkten Umlauf von Fake-Mails hinweist.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Word- statt schreibgeschützter PDF-Datei? In diesem Fall ist eine eingereichte Klage laut BFH dennoch wirksam!
Der BFH hat sich mit der Frage befasst, welche Folgen ein falsches Dateiformat bei der elektronischen Klageerhebung durch einen Steuerberater hat (Urteil vom 7.5.2026, Az. VI R 20/24, veröffentlicht am 25.6.2026). Entscheidend ist das Format, das das Gericht zur weiteren Bearbeitung der Klage verwendet. Ich zeige Ihnen, worauf es konkret ankommt und wie Sie idealerweise vorgehen sollten.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Übermitteln Sie Ihre Schreiben an den Fiskus und die Gerichte nur noch als PDF-Dateien
Gerichte und auch der Fiskus werden digitaler. So führen die Gerichte, hierzu zählen auch die Finanzgerichte, in ganz Deutschland seit dem 1.1.2026 elektronische Akten. Sie sind daher dazu verpflichtet, Ihre Schreiben im PDF- oder TIF-Format an die Gerichte zu übersenden. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 07.05.2026 (Az. VI R 20/24, veröffentlicht am 25.06.2026) entschieden, dass nur in einem einzigen Ausnahmefall auch eine Word-Datei akzeptiert werden muss.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Die Staatenaustauschliste 2026 liegt jetzt vor
Mit Schreiben vom 8.6.2026 (Az. IV D 3 - S 1315/00304/071/023) hat das Bundesministerium der Finanzen die aktualisierte Aufstellung aller Staaten bekannt gegeben, mit denen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen über Finanzkontendaten austauscht.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
WhatsApp-Angebote gelten maximal 4 Wochen
Möchten Sie per WhatsApp einen Vertrag schließen, so haben Sie maximal 4 Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen. Danach verfällt es und der Anbieter ist hieran nicht mehr gebunden. Dies hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 5.5.2026 entschieden (Az. 9 U 27/25, veröffentlicht am 1.6.2026).
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So werden Sie von Ihrem Steuerberater optimal beraten
Ruft Sie Ihr Steuerberater regelmäßig von sich aus an, um sich mit Ihnen zu besprechen? Bietet er Ihnen Gestaltungsmodelle an, um Steuern nachhaltig zu sparen? Herzlichen Glückwunsch! Behalten Sie Ihren Berater. Können Sie diese Aussagen nicht vollumfänglich unterschreiben, lesen Sie bitte weiter.
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