Kommen Sie Ihren Mitteilungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach bzw. haben Sie Angaben nicht auf dem aktuellen Stand gehalten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden kann. In besonders schwerwiegenden Fällen ist sogar eine Geldbuße von bis zu 5 Mio. € möglich. Wer zur Eintragung verpflichtet ist und welche Angaben zu machen sind, habe ich für Sie zusammengefasst.