Die Vorschriften rund um das frühere Steuersparmodell Nr. 1 wurden immer weiter verschärft, sodass viele Steuerzahler die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entweder nur noch begrenzt oder gar nicht mehr absetzen können. Das neue BFH-Urteil sorgt aber noch einmal für eine deutliche Verschärfung. So müssen Sie Ihre Aufzeichnungspflichten sowohl inhaltlich als auch zeitlich strikt einhalten. Ich zeige Ihnen, wie Sie diese Bombe ganz einfach entschärfen (BFH-Urteil vom 24.3.2026, Az. VIII R 6/24, veröffentlicht am 15.5.2026).