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So nehmen Sie in 6 Schritten sicher am OSS-Verfahren teil
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Verkäufe innerhalb der EU erheblich. Statt sich in jedem einzelnen Mitgliedstaat registrieren zu müssen, können Sie als Unternehmer Ihre Umsatzsteuer für alle betroffenen EU-Länder zentral über ein einziges Portal melden und abführen. Diese Vereinfachung reduziert Bürokratie, birgt aber auch Risiken, wenn Sie sie falsch nutzen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie das OSS funktioniert, wann es anzuwenden ist und welche Vorteile es Ihnen in der Praxis bietet.
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Das Lager entscheidet: Warum Fulfillment die Fernverkaufsregelung aushebelt
Nutzen Sie Fulfillment-Dienstleistungen, um den Onlinehandel effizient abzuwickeln. Lagerung, Kommissionierung, Versand und oft auch Retourenmanagement werden an spezialisierte Dienstleister ausgelagert. Operativ ist das für Sie sinnvoll. Umsatzsteuerlich ist es jedoch ein Bereich, in dem besonders häufig Fehler gemacht werden, vor allem im Zusammenhang mit der Fernverkaufsregelung (§ 3c UStG).
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Buchführung mit System: Wie Sie Ihre OSS-Umsätze prüfungssicher dokumentieren
Wenn Sie Waren an Privatkunden in andere EU-Staaten liefern, müssen Sie nicht nur die Umsatzsteuer richtig abführen, sondern auch die formalen Pflichten genau kennen. Besonders bei Anwendung des OSS-Verfahrens gelten klare Anforderungen an die Rechnungsausstellung und die elektronische Aufzeichnung. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie Sie typische Fehler vermeiden.
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