Täglich erreichen die Finanzverwaltung hunderte von Anzeigen, in denen „ehrliche Steuerzahler“ die Finanzbehörden über Vorgänge informieren, die deren Erachtens nach nicht korrekt laufen. Doch wann werden Sie über diese Vorgänge informiert? Der BFH hat mit Urteil vom 15.7.2025 (Az. X R 25/24) jetzt entschieden.