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Die Richtsatzsammlung ist die Bibel der Betriebsprüfung. Liegen Ihre betrieblichen Kennzahlen im Durchschnittsbereich, interessiert sich der Fiskus in aller Regel nicht für Ihr Unternehmen. Als Steuerverantwortlicher müssen Sie diese Zahlen kennen, denn Sie können dann entscheidenden Einfluss auf Ihre betrieblichen Kennzahlen nehmen. Die aktuelle Richtsatzsammlung wurde gerade veröffentlicht (BFM-Schreiben, Az. IV D 3 - S 1544/00008/012/033, DOK: COO.7005.100.3.13682711 aus Dezember 2025).
Hinzuschätzungen zu Umsatz und Gewinn sind das Damoklesschwert, das über jeder Betriebsprüfung pendelt. Deckt der Finanzbeamte Fehler, z. B. in der Kassen- oder Buchführung auf, darf geschätzt werden. Dass die amtliche Richtsatzsammlung dabei nicht (mehr) das erste Mittel der Wahl sein darf, hat der BFH in seinem Urteil vom 29.7.2025 (Az. X R 23-24/21) bestätigt. Aber was gilt stattdessen? Lesen Sie hier die Antwort auf diese Frage.
Wenn das Finanzamt Ihre Buchführung unter die Lupe nimmt, kann es vorkommen, dass der Prüfer Zweifel an
der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Aufzeichnungen hat. Fehlen beispielsweise Z-Bons oder Belege, darf das Finanzamt
die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dafür greift es häufig auf sogenannte Richtsätze zurück. Doch genau diese Methode hat der BFH mit einem neuen Urteil deutlich kritisiert und sich auf Ihre Seite gestellt.
Eine Diskothek ist kein Restaurant. Daher kann bei der Schätzung der Getränkeumsätze einer Diskothek auch nicht auf die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für Gastronomiebetriebe zurückgegriffen werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 18.06.2025 (Az. X R 19/21, veröffentlicht am 25.9.2025) in Bezug auf eine Diskothek entschieden, bei der die Kassen für die Getränkeumsätze nicht ordnungsgemäß geführt worden waren.
Mithilfe der Werte der amtlichen Richtsatzsammlung können Betriebe der gleichen Branche bundesweit beispielsweise in Bezug auf Umsatz und Gewinn miteinander verglichen werden. Die in dieser Sammlung aufgeführten Werte dienen dazu, individuelle Sachverhalte verallgemeinernd abbilden zu können und Kennzahlen von Unternehmen damit vergleichbar zu machen. Einfluss in diese Sammlung finden u. a. die Daten, die die Finanzverwaltung selbst bei Ihren Außenprüfungen erhebt.