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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Rückbauverpflichtung: Sie aktivieren die Ansprüche erst, wenn sie konkret sind
Die Richter des Bundesfinanzhofs haben einen Fall entschieden, bei dem es um die Frage ging, ob und wann ein Vermieter seine Forderung aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung zu aktivieren hat. Die Rückbauverpflichtung ist erst dann zu aktivieren, wenn der Anspruch konkret besteht. Ist er noch ungewiss, ist die Rückbauverpflichtung nicht zu aktivieren (BFH-Urteil vom 27.1.2026, Az. IX R 33/22, veröffentlicht am 9.4.2026).
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Achtung: Diese Details verbergen sich im neuen BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
Bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden stehen Sie immer vor der Überlegung, ob Sie es mit Anschaffungskosten, (anschaffungsnahen) Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand zu tun haben. Die Finanzverwaltung bringt mit einem überarbeiteten BMF-Schreiben vom 26.1.2026 (Az. IV C 1 – S 2253/00082/001/064) neuen Wind in diese Entscheidungsfindung. Was sich geändert hat und was Sie wissen müssen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Warum eine ungewollte Betriebsaufspaltung für Sie zu einer teuren Steuerfalle werden kann
Unüberlegte Gestaltungen können schnell zu negativen Überraschungen führen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie erst durch einen Betriebsprüfer aufgedeckt werden. Eine unerkannte Betriebsaufspaltung bietet dabei gleich mehrere Stolperfallen, um Fehler zu begehen. Ich zeige Ihnen, wie Sie die Konstruktion bereits im Voraus erkennen.
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