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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Offene Forderungen? So holen Sie sich umsatz- und ertragsteuerlich Ihr Geld zurück
Geben Sie bei Google-News den Begriff „Insolvenz“ ein, tauchen fast täglich neue Meldungen zu Firmen auf, die Opfer einer Insolvenz geworden sind. Nicht nur für das betroffene Unternehmen ist die Schieflage dramatisch, sondern auch für seine Lieferanten und Dienstleister: Denn dies bedeutet oftmals, dass offene Rechnungen nicht mehr beglichen werden und Unternehmer auf den Forderungen sitzen bleiben. Das Steuerrecht ermöglicht eine ertrags- und umsatzsteuerliche Berücksichtigung dieser uneinbringliche Forderungen. Erfahren Sie, wann Sie so die bereits an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten können und was es bei offenen Forderungen im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu beachten gibt.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
EuGH: So können Sie zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer direkt vom Finanzamt zurückfordern
Wieder einmal hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer zu viel gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen kann, wenn der Leistungsempfänger zivilrechtlich nicht in Anspruch genommen werden kann (Urteil vom 13.03.2025, Rs. C-640/23). Das Gericht ist dabei deutlich großzügiger als der deutsche Fiskus. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
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