Geben Sie bei Google-News den Begriff „Insolvenz“ ein, tauchen fast täglich neue Meldungen zu Firmen auf, die Opfer einer Insolvenz geworden sind. Nicht nur für das betroffene Unternehmen ist die Schieflage dramatisch, sondern auch für seine Lieferanten und Dienstleister: Denn dies bedeutet oftmals, dass offene Rechnungen
nicht mehr beglichen werden und Unternehmer auf den Forderungen sitzen bleiben. Das Steuerrecht ermöglicht eine ertrags- und umsatzsteuerliche Berücksichtigung dieser uneinbringliche Forderungen. Erfahren Sie, wann Sie so die bereits an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten können und was es bei offenen Forderungen im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu beachten gibt.