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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Kommt die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen? Das steckt hinter den neuen Plänen der Bundesregierung!
Einzelunternehmen, GbR, UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH: Die Auswahl an Rechts- und Unternehmensformen ist breit gefächert und ebenso breit vertreten. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht allerdings eine weitere Rechtsform für deutsche Unternehmen vor, die einen klaren Zweck verfolgt. Ich habe für Sie recherchiert, was sich hinter den Plänen verbirgt und was derzeit bereits bekannt ist.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Machen Sie den Check: Gibt Ihr Lagebericht die tatsächliche Lage Ihres Unternehmens korrekt wieder?
Handels- und Steuerrecht machen konkrete Vorgaben zu denjenigen Inhalten, die Sie in Ihrer Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen haben. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet sind. Zwar sind die gesetzlichen Vorgaben eher schwammig gehalten, frei in Ihrer Darstellung sind Sie deshalb aber noch lange nicht.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Verpassen Sie nicht den Startschuss für Ihre Option zur Körperschaftsteuer
Der Antrag zur Ausübung der Option nach § 1a KStG ist Ihr Startschuss für die Körperschaftsteuer – und gleichzeitig Ihre Weichenstellung für die nächsten Jahre. Versäumen Sie nicht die Monatsfrist vor Beginn des Wirtschaftsjahres, stellen Sie den Antrag elektronisch (außer bei nachgewiesener Härte) und klären Sie rechtzeitig, welches Finanzamt zuständig ist. Ein einmal abgegebener Antrag ist unwiderruflich, daher sollten Sie alle Details im Blick haben, um Ihre Personengesellschaft rechtzeitig ins neue Steuerregime zu überführen – ganz ohne böse Überraschungen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Zurück in die Vergangenheit? Wie Sie die Rückoption nach § 1a Abs. 4 KStG clever nutzen
Wenn Sie sich für die Option zur Körperschaftsbesteuerung entschieden haben, können Sie den Schritt unter bestimmten Voraussetzungen wieder rückgängig machen – mittels der sogenannten Rückoption nach § 1a Abs. 4 KStG. Doch Vorsicht: Der Weg zurück zur transparenten Besteuerung ist kein Selbstläufer.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Option zur Körperschaftsbesteuerung: Was mit Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen passiert
Leider ergeben sich auch Fallstricke im Zusammenhang mit der Option, was zu unerwarteten Entnahmen und steuerpflichtigen Erträgen führen kann. So verschwinden beispielsweise Sonderbetriebsvermögen, ohne dass die betroffenen Wirtschaftsgüter zwingend übertragen werden müssen. Gleichzeitig entfällt die ergänzende Bilanz, und die so frei werdenden Mehrkapitalien der Ergänzungsbilanz wandern in die Gesellschaft, während der ursprüngliche Inhaber allein durch die Minderung der Steuerlast weniger profitiert. Diese Folgen müssen Sie beachten.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Körperschaftsbesteuerung auf Antrag: Wann Ihr Gesellschafterbeschluss zum Stolperstein wird
Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG eröffnet Ihrer Personengesellschaft neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten – doch der Weg dorthin ist rechtlich tückisch. Denn bevor der Antrag gestellt werden kann, muss ein Gesellschafterbeschluss her. Doch wie eindeutig muss dieser sein? Reicht eine Mehrheitsentscheidung? Und was passiert, wenn sich ein Gesellschafter nachträglich querstellt? Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihre interne Beschlussfassung wasserdicht machen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So vergleichen Sie Ihre Steuerbelastungen vor und nach der Option
Die buntesten Bilder über die Vorteile eine Option hin zur Anwendung der Körperschaftsteuer helfen Ihnen wenig, wenn Sie die Vorteile nicht selbst berechnen können. Schließlich macht eine Option für Sie nur dann Sinn, wenn sie sich auch steuerlich für Sie auszahlt. Ich zeige Ihnen hier, wie Sie dabei vorgehen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So beziehen Sie alle relevanten Steuerarten in Ihre Entscheidung für oder gegen die Option ein
Konzentrieren Sie sich bei der Entscheidung, ob Sie die Option nach § 1a KStG für Ihre Personengesellschaften ins Auge fassen, nicht nur auf die Körperschaftsteuer. Tatsächlich sind auch noch andere Steuerarten involviert, die Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen müssen, um das für Sie optimale steuerliche Ergebnis zu kommen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wie Sie mit Ihrer Personengesellschaft die günstigere Körperschaftsteuer nutzen
Wenn Sie eine Personengesellschaft betreiben, sind Sie als Gesellschafter mit der hohen Einkommensteuer belastet. Für Ihr Unternehmen bleibt da nur wenig Raum für Investitionen. Eine Körperschaft hat es da besser, denn sie wird aktuell nur mit 15 % Körperschaftsteuer versteuert. Zukünftig soll der Steuersatz sogar bis auf 10 % absinken. Doch auch Sie können den Vorteil der Körperschaften für sich nutzen.
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