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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Dieser Umweg kostet Sie die Steuerbefreiung der Einfuhrumsatzsteuer
Wer Ware aus einem Drittland einführt und anschließend innergemeinschaftlich weiterliefert, kennt den Mechanismus des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG: Die Einfuhr bleibt steuerfrei, wenn sich unmittelbar eine innergemeinschaftliche Lieferung anschließt. Ein einfacher Gedanke, der eine Doppelbelastung vermeiden soll. Das FG Hamburg hat nun gezeigt, wie schnell dieser Gedanke in der Praxis zerbricht, wenn die Lieferkette auch nur einen Zwischenschritt zu viel enthält.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Übersicht: Systematik der Steuerbefreiungen nach § 4 UStG für Sie einfach erklärt
Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG führen dazu, dass Sie für bestimmte Umsätze keine Umsatzsteuer berechnen dürfen. Das klingt zunächst vorteilhaft, hat aber eine klare Kehrseite: Für diese Umsätze ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Sie müssen daher genau prüfen, ob eine Steuerbefreiung greift, da sich dies unmittelbar auf Ihre Kalkulation und Ihre tatsächliche Steuerbelastung auswirkt.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Systematik der Steuerbefreiungen nach § 4 UStG für Sie einfach erklärt
Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG führen dazu, dass Sie für bestimmte Umsätze keine Umsatzsteuer berechnen dürfen. Das klingt zunächst vorteilhaft, hat aber eine klare Kehrseite: Für diese Umsätze ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Sie müssen daher genau prüfen, ob eine Steuerbefreiung greift, da sich dies unmittelbar auf Ihre Kalkulation und Ihre tatsächliche Steuerbelastung auswirkt.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wann Sie trotz fehlgeleiteter innergemeinschaftlicher Lieferung die Steuerbefreiung anwenden können
Holt ein in anderem EU-Mitgliedstaat ansässiger Unternehmer bei Ihnen Liefergegenstände ab, wenden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung an. Doch was passiert, wenn Ihr Finanzamt feststellt, dass Ihr Kunde ohne Ihr Wissen die Liefergegenstände statt in einen anderen EU-Mitgliedstaat ins Drittland verbracht hat?
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Schenken Sie doppelte Freude: Wie der Fiskus das Handy bei Ihrer Mitarbeiterfamilie sponsert
Nutzen Sie ein betriebliches Handy, erfassen Sie die Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang Sie das Gerät betrieblich nutzen. Auch wenn Sie das Gerät Ihren Mitarbeitern überlassen, fallen keinen Steuern an. Was Ihnen aber niemand sagt: Sie können noch viel mehr sparen! Überlassen Sie das Handy auch den Familienangehörigen, so ist dies ebenfalls steuerfrei möglich.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Die Aktivrente wird konkreter: Diese Inhalte hat der vorliegende Beschluss der Bundesregierung
In zahlreichen Betrieben fehlt es an den notwendigen Fachkräften. Gleichzeitig möchten (oder müssen) immer mehr Menschen nach Erreichen des Regelrentenalters weiter arbeiten. Um eine Win-win-Situation zu ermöglichen, plant der Gesetzgeber die Einführung der sogenannten Aktivrente. Ich fasse für Sie zusammen, worum es dabei geht und was zum aktuellen Stand der Pläne bekannt ist.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Keine Verlustverrechnung für PV-Anlagen ab 2022 auf privaten Hausdächern
Der Urteilsfall betrifft einen PV-Anlagenbetreiber. Im Jahr 2022 erzielte er mit dem Betrieb seiner PV-Anlage einen Verlust von rund 2.900 €. Dieser wurde vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Der Grund für die Nichtberücksichtigung liegt in der Steuerbefreiung für PV-Anlagen, die Ende 2022, rückwirkend für das gesamte Jahr 2022, eingeführt wurde.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen wie z. B. Schwimmkurse läuft am 31.12.2025 aus
Durch die Neuregelung des § 4 Nummer 21 des UStG und durch § 25 Nummer 4 des JStG 2024 besteht in der Praxis eine erhebliche Rechtsunsicherheit darüber, ob z. B. Schwimmkurse sowie andere private Bildungsangebote ab dem 1.1.2026 mit 19 % Umsatzsteuer belegt werden. Daher wurde die Bundesregierung befragt.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
#2: Kinderbetreuung ja, Freizeit nein. Was Eltern und Arbeitgeber steuerlich nutzen können
Wenn Sie als Unternehmer Kinder haben oder Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen möchten, stellt sich regelmäßig die Frage: Welche Aufwendungen für Ferienfreizeiten, Sportcamps oder andere Angebote mit Betreuungsanteil sind steuerlich begünstigt? Lesen Sie hier, welche Kosten sich steuerlich auswirken.
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