Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Eigentlich eine klare Angelegenheit: Sie stellen Ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung, damit diese ihn für berufliche Fahrten nutzen. Dürfen Sie in einem solchen Fall Fahrtkosten erstatten, wenn statt des Dienstwagens der private PKW für berufliche Fahrten verwendet wird? Das niedersächsische Finanzgericht hält das für zulässig, doch die Entscheidung liegt aktuell zur Revision beim BFH (Az. VI R 30/24).
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