Mit dem Jahreswechsel trat eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden in Kraft. Grenzpendler können jetzt bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Für viele Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bedeutet das mehr Klarheit, weniger Bürokratie und zusätzliche Planungssicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag.