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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Die Ferienzeit steht bevor: So gelingt Ihnen die Beschäftigung von Schülern und Studenten
Der Fachkräftemangel ist zum allgemeinen Notstand in vielen Unternehmen geworden. Schüler und Studenten können zwar das fehlende Personal nicht auf Dauer ersetzen. Mit ihnen können Sie aber akute Notlagen, etwa zur Ferienzeit, flexibel überbrücken. Wie Ihnen das gelingt und welche Spielregeln dabei zu beachten sind, habe ich für Sie zusammengefasst.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wenn Sie diese neuen Kriterien bei Ihren geringfügig Beschäftigten einhalten, ist alles im grünen Bereich
Die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen wurden erstmalig seit 2023 geändert und angepasst. Sie können Ihre Mitarbeiter immer dann als geringfügig Beschäftigte abrechnen, wenn Sie folgende Grenzen einhalten:
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Keine Panik, wenn Sie die Verdienstgrenze bei Ihren Minijobbern überschreiten
Die Verdienstgrenze für Ihre Minijobber beträgt seit dem 1.1.2026 603 € im Monat. Zahlen Sie den Mindestlohn von 13,90 €/Std., darf Ihr Mitarbeiter rund 43 Stunden im Monat für Sie arbeiten. Doch was passiert, wenn Sie den Betrag überschreiten? Ist dann alles aus und der reguläre Beitragssatz wird fällig? Nein, lautet meine Antwort. Sie müssen allerdings folgende Regelung beachten.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Rückforderung Energiepreispauschale: Der Fiskus muss sich an Ihre Mitarbeiter und nicht an Sie wenden
Sie haben Ihren Mitarbeitern die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 € immer dann ausgezahlt, wenn diese am 1.9.2022 bei Ihnen mit ihrem ersten Dienstverhältnis beschäftigt waren. Kommt es nun zu einer Rückforderung, hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass nicht Sie die Rückzahlung leisten müssen. Der Fiskus muss sich an Ihren Mitarbeiter wenden (Urteil vom 10.12.2025, Az. 6 K 1524/25 E). Gegen diese Entscheidung wurde allerdings beim BFH Revision eingelegt (Az. VI R 24/25).
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Vereinfachen Sie Ihren Aufwand für die Minijobber in Ihrem Unternehmen
Ohne Minijobber, also Mitarbeiter, die bis zu 603 € im Monat verdienen, würden viele Wirtschaftsbereiche nicht mehr funktionieren. Sie führen für diese Minijobber Pauschalabgaben an die Minijobzentrale ab. Seit dem 1.1.2026 wurde die Abgabe U1 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt. Welche Abgaben auf Sie zukommen, wenn Sie Minijobber bzw. Mitarbeiter kurzfristig beschäftigen, habe ich für Sie aufbereitet.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Nicht vergessen: Ab dem 1.1.2026 steigen die Verdienstgrenzen für Ihre Mini- und Midijobber
Am 29.10.2025 hat die Bundesregierung die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“ beschlossen und ist damit der Empfehlung der Mindestlohnkonferenz gefolgt. Der Anstieg des Mindestlohns von derzeit 12,82 € auf 13,90 € ab Januar 2026 hat aber nicht nur Auswirkungen auf das Gehalt Ihrer Mitarbeiter. Gleichzeitig steigen auch die Verdienstgrenzen Ihrer Mini- und Midijobber. Was Sie dazu wissen müssen.
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