Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Ohne Minijobber, also Mitarbeiter, die bis zu 603 € im Monat verdienen, würden viele Wirtschaftsbereiche nicht mehr funktionieren. Sie führen für diese Minijobber Pauschalabgaben an die Minijobzentrale ab. Seit dem 1.1.2026 wurde die Abgabe U1 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt. Welche Abgaben auf Sie zukommen, wenn Sie Minijobber bzw. Mitarbeiter kurzfristig beschäftigen, habe ich für Sie aufbereitet.
Kurzfristige BeschäftigungNews