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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Fernverkauf an Privatkunden: So wenden Sie die Lieferschwelle von 10.000 € korrekt an
Als Unternehmer, der Waren innerhalb der EU an Privatkunden verkauft, stoßen Sie früher oder später auf die sogenannte Lieferschwelle. Seit der Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften ist die Schwelle europaweit vereinheitlicht und beträgt 10.000 € pro Jahr für den gesamten Fernverkauf an Verbraucher in andere EU-Mitgliedstaaten. Was bedeutet das konkret?
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Vermeiden Sie typische Fehler bei der Abgrenzung von B2C und B2B
Die Fernverkaufsregelung nach § 3c UStG regelt, wer als Kunde gilt und wann die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abgeführt werden muss. Sie gilt nur für Privatkunden und private Einkäufe von Unternehmern. B2BLieferungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kunden in Frage kommen, welche Sonderfälle es gibt und warum die Regelung für B2B-Lieferungen nicht anwendbar ist.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wer ist der Leistende? So vermeiden Sie Umsatzsteuer-Risiken beim Plattformvertrieb
Wenn Sie digitale Leistungen über Plattformen vertreiben, etwa Apps, Games oder andere elektronische Inhalte, stellt sich stets die Frage, wer aus umsatzsteuerlicher Sicht als Leistender gegenüber dem Endkunden gilt. Davon hängt ab, wer die Umsatzsteuer schuldet, welche Rechnungen auszustellen sind und wie Sie Ihre Umsätze in der Umsatzsteuervoranmeldung erklären. Der EuGH klärt nun auf.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Worauf Sie beim Online-Verkauf vorproduzierter Inhalte unbedingt achten sollten
Wenn Sie als Unternehmer vorproduzierte Inhalte online zur Verfügung stellen, sei es der Mitschnitt einer Veranstaltung, ein Webinar-Video oder eine Audio-Aufzeichnung, fällt auch Umsatzsteuer an. Doch je nach Art der Bereitstellung kann die umsatzsteuerliche Einordnung unterschiedlich ausfallen. Das hat direkte Auswirkungen auf den Leistungsort, die Steuerpflicht und den Steuersatz.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Warum im Ernstfall eine Cyberversicherung nur dann greifen kann, wenn Sie zuvor korrekte Angaben zu Ihrem Unternehmen gemacht haben
Nach Angaben von Statista haben Cyberkriminelle im Jahr 2024 in Deutschland einen Schaden von rund 206 Mrd. € verursacht. Eine erschreckende Zahl. Um sich vor diesem existenzbedrohenden Risiko zu schützen, schließen immer mehr Unternehmen eine Cyberversicherung ab. Doch am Ende zahlt diese nur, wenn Sie zuvor zutreffende Angaben gemacht haben. Ein aktuelles Urteil zeigt, worum es geht.
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