Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht. Unbedachte Vereinbarungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter können aus diesem Grund schnell zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, wenn der Betriebsprüfer sie aufdeckt. Die Folge sind Gewinnerhöhungen und teure Steuernachzahlungen samt der fälligen Verzinsung. Ich zeige Ihnen, wie Sie Probleme im Voraus vermeiden können.