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Ein in Deutschland wohnender und in den Niederlanden tätiger Mitarbeiter erhielt von seinem Arbeitgeber Arbeitslohn, der nach den Bestimmungen in den Niederlanden steuerfrei ausgezahlt wurde. Mit der in den Niederlanden bestehenden 30%-Regelung sollen sogenannte extraterritoriale Kosten, z. B. Mehrkosten aufgrund eines höheren Preisniveaus in den Niederlanden, Kosten für eine Erkundungsreise durch die Niederlande (Wohnungs- oder Schulsuche), Verwaltungskosten durch Ummeldungen oder die Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung sowie Kosten für Sprachkurse, für eine doppelte Haushaltsführung oder für Familienheimfahrten, abgegolten werden.
In jedem Jahr veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Mustervorlage für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, in der Sie die für Ihre Arbeitnehmer relevanten Jahreswerte erfassen. Die Version für das Jahr 2025 ist nun bekannt und beinhaltet wichtige Änderungen bei den von Ihnen einzutragenden Angaben.