Wenn Sie als Unternehmer Umsätze vermitteln, kann Ihre Provision unter bestimmten Voraussetzungen von der
Umsatzsteuer befreit sein. Entscheidend ist dabei nicht Ihre Branche, sondern welche Art von Umsatz Sie vermitteln. § 4 Nr. 5 UStG nennt 4 Fallgruppen. Sie sollten genau prüfen, ob Ihr Geschäft darunter fällt.